Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Genitalverstümmelung bei Jungen und Männern DAS TABU-THEMA

Pancake, Sunday, 18.10.2009, 17:28 (vor 5893 Tagen) @ HerrClaus

Wofür soll das gut sein, außer sich den Femanzen und sonstigen Frauen
anzubiedern.

Es existiert § 224 Gefährliche Körperverletzung und ist hier
sicher anwendbar und es existiert § 176a Schwerer sexueller
Missbrauch von Kindern
der sich sicher auch anwenden ließe, wenn
man denn wollte, evtl. könnte man diesen um den Passus "Beschneidung" ohne
medizinische Indikation mit einem Satz entsprechend eindeutig und
geschlechtsneutral für die Judikative erweitern.

Die Rechtsanwendung sieht in der Beschneidung von Jungen eine sog. sozialadäquate Handlung gegeben, damit ist eine traditionelle, gesellschaftlich allgemein akzeptierte Praxis gemeint, die von vorherein nicht als strafbare Handlung angesehen werden kann.


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