Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Genitalverstümmelung bei Jungen und Männern DAS TABU-THEMA

HerrClaus, Sunday, 18.10.2009, 15:29 (vor 5893 Tagen) @ Oliver

Baden-Württemberg
Haftstrafe für Beschneidung von Frauen gefordert
Ein ungewöhnliches Gesetz will Baden-Württembergs Justizminister Ulrich
Goll (FDP) auf den Weg bringen: Die Beschneidung von Frauen soll künftig
unter Strafe stehen.
Nach den Vorstellungen Golls soll eine
Mindeststrafe von zwei Jahren Haft für Genital-Verstümmelungen verhängt
werden.


Wofür soll das gut sein, außer sich den Femanzen und sonstigen Frauen anzubiedern.

Es existiert § 224 Gefährliche Körperverletzung und ist hier sicher anwendbar und es existiert § 176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern der sich sicher auch anwenden ließe, wenn man denn wollte, evtl. könnte man diesen um den Passus "Beschneidung" ohne medizinische Indikation mit einem Satz entsprechend eindeutig und geschlechtsneutral für die Judikative erweitern.

Grüße
HerrClaus


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