Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wehrpflichtige unter den getöteten Bundeswehrsoldaten in Afghanistan

Diana, Sachsen, Saturday, 10.10.2009, 00:13 (vor 5925 Tagen) @ Rainer

Der Wehrdienstleistende unterliegt immer dem Zwang, auch wenn er innerhalb
des Zwangs eine Entscheidungsfreiheit hat. Etwas anderes wäre eine
freiwillige Verlängerung der Dienstzeit. Dann sind es aber Zeitsoldaten. In
der Anfrage ging es eindeutig um Wehrdienstleistende.

"Zeitsoldaten" beginnt ab einer Dienstzeit von 24 Monaten. Es gibt aber eine "Zwischenkategorie" zwischen den Grundwehrdienstleistenden und den Zeitsoldaten - nämlich die, die ihren Grundwehrdienst freiwillig verlängern. Es besteht die Möglichkeit der monateweisen Verlängerung, von einem Monat bis zu 14 Monaten. Bei der längsten Version, 9 Monate plus 14 Monate, kommt man somit auf eine Dienstzeit von 23 Monaten - und das ist eben noch NICHT "Zeitsoldat". Das hängt damit zusammen, dass man ab dem 24. Monat eben als echter Zeitsoldat einen ganz erheblichen Sprung in der Besoldungshöhe tun würde. Hat mir einer so erklärt, der exakt diese 23 Monate abgeleistet hat. Es ist tatsächlich eine "freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes". Und genau so stand es auch in dem Werbeflyer, der mit der Einladung zur Musterung ins Haus flatterte.

Die 9 Monate sind also Zwang - alles, was darüber hinaus geht, ist eine freiwillige Verlängerung der Dienstzeit.


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