Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wehrpflichtige unter den getöteten Bundeswehrsoldaten in Afghanistan

Garfield, Friday, 09.10.2009, 18:28 (vor 5925 Tagen) @ Mustrum

Hallo Mustrum!

Wer seinen Wehrdienst freiwillig verlängert, muss noch lange nicht ins Ausland.

Doch, und in dem verlinkten Text steht es auch so:

"Eine freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes ist nur möglich, wenn sich der Wehrpflichtige bereit erklärt, sich an Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu beteiligen."

Das ist z.B. bei der Marine auch gar nicht anders möglich. Sonst müßte man z.B. auf einer Fregatte, die man ins Ausland schicken will, ja immer erst Wehrpflichtige ersetzen, die nicht ins Ausland wollen. U.a. deshalb setzt man da grundsätzlich nur freiwillig längerdienende Wehrpflichtige ein, die dann vorher immer auch eine entsprechene Bereitschaftserklärung unterschrieben haben.

Freundliche Grüße
von Garfield


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