Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wehrpflichtige unter den getöteten Bundeswehrsoldaten in Afghanistan

Rainer ⌂, Friday, 09.10.2009, 20:56 (vor 6020 Tagen) @ imion1

Ja, weil der Zwang sich ja zur Freiwilligkeit umgewandelt hat, was anderes
wäre es, wenn dich dein Dienstherr zwingen könnte, deinen Dienst zu
verlängern.

Der Wehrdienstleistende unterliegt immer dem Zwang, auch wenn er innerhalb des Zwangs eine Entscheidungsfreiheit hat. Etwas anderes wäre eine freiwillige Verlängerung der Dienstzeit. Dann sind es aber Zeitsoldaten. In der Anfrage ging es eindeutig um Wehrdienstleistende.

Man kann auch behaupten die Wehrpflicht ist freiwillig. Wer ihr aber nicht freiwillig folgt wandert in den Knast. Das ist auch eine Freiwilligkeit. Am Zwang ändert sich dadurch allerdings nichts.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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