Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Auswandern eines Elternteils mit Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge

adler, Kurpfalz, Friday, 02.10.2009, 03:03 (vor 5932 Tagen) @ XRay

Hallo XRay!

Merkwürdig, eine Abwägung zwischen dem Recht des Vaters und dem Recht der
Mutter. IMHO geht es auch um das Recht des Kindes auf Kontakt mit dem
Vater.

Ein sehr berechtigter Hinweis. Allerdings weist er eher auf Hinterlist.
Das Recht des Kindes wurde in unserem Rechtssystem bisher immer nur dann ausgegraben, wenn es Muddi nutzen konnte und es ihr diente. Diente es Vati, war da nur das Pfeifen im Walde.

Das Recht des Kindes heißt bei uns "Kindeswohl", ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, von daher eigentlich nicht zu gebrauchen und war das Lieblingssteckenpferd von Ex-JustizministerIn Zynisch. Sie entdeckte zB das "informelle Selbstbestimmungsrecht" des Kindes um Vati daran zu hindern mit einem einfachen Test zu erfahren, ob es auch wirklich sein Kind ist, das ihm da von Muddi präsentiert wurde und für das er sich den Buckel krumm machte. Da es aber nur Muddi genau wissen konnte, die Natur pfeift nämlich auf dieses "informelle Selbstbestimmungsrecht", haben wir hier ein unterschiedliches Informationsniveau und damit auch von vorne herein ein Machtgefälle.

Mal sehen, was da jetzt kommt. Man weiß zwar, daß selten etwas Besseres nachkommt. Aber in diesem Falle könnte es sich um eine Ausnahme handeln, denn noch schlimmer, dass ist schier unmöglich.

Gruß
adler

--
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