Auswandern eines Elternteils mit Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge
Merkwürdig, eine Abwägung zwischen dem Recht des Vaters und dem Recht der Mutter. IMHO geht es auch um das Recht des Kindes auf Kontakt mit dem Vater.
Aber das Recht des Kindes fällt den Richtern erst dann ein, wenn es um Unterhalt geht, denn das wird dann als Anspruch des Kindes gewertet und ist somit keinesfalls verzichtbar, nichtwahr.
Sch.. Femistaat.
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sonnenlilie,
01.10.2009, 22:11
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XRay,
01.10.2009, 23:27
- Auswandern eines Elternteils mit Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge - adler, 02.10.2009, 03:03
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adler,
02.10.2009, 03:00
- Auswandern eines Elternteils mit Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge - Christine, 02.10.2009, 12:25
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XRay,
01.10.2009, 23:27