Auswandern eines Elternteils mit Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge
Hallo sonnenlilie!
Das OLG nahm eine Abwägung vor zwischen dem Recht des Vaters auf möglichst
freien Umgang mit seinem Kind und dem Recht der Mutter auf freie Wahl ihres
Wohnortes. Beide Rechte sind durch das Grundgesetz geschützt.Hier sah das OLG aufseiten der Kindesmutter triftige Gründe für ihre
Auswanderung, die schwerer wogen als das Umgangsinteresse von Kind und
Vater.
Man muß sich eigentlich jedes Urteil genau ansehen. Oft entscheidet der Einzelfall, die besonderen Lebensumstände. Die AnwältIn schrieb auf anwalt.de:
"So diente die Auswanderung dem Zweck, dass die Mutter mit ihrem Lebensgefährten in Mexiko zusammenziehen könne und dort in seinem Geschäft in ihrem erlernten Beruf arbeiten könne."
So für sich betrachtet wäre es sogar nachvollziehbar, wenn auch nicht so locker, wie dies die AnwältIn hier mal eben mit einem flockigen Sätzchen hingeschrieben hat.
Was ich natürlich auch nicht weiß, ob die Rechtsanwältin Anke Hawemann hier wirklich alle Fakten auf den Tisch gelegt oder recht ordentlich ausgesiebt hat. Sie sagt zB nichts über diesen Lebensgefährten. Wie und wann hat Muddi ihn kennengelernt?
Wäre dieser Lebensgefährte etwa der Grund für Muddi gewesen, den geschlossenen (Ehe)Vertrag einseitig aufzukündigen, dann wäre diese Urteil sogar noch pervider, als du es hier aufgezeigt hast.
Nix genaues weiß man nicht. Jedoch: Nachtigall ick hör dir trapsen!
Hiergegen hat der Vater Rechtsbeschwerde eingelegt, über die der Bundesgerichtshof noch zu entscheiden hat.
Der BGH entscheidet allerdings auch meist einseitig frauenfreundlich.
Gruß
adler
--
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sonnenlilie,
01.10.2009, 22:11
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XRay,
01.10.2009, 23:27
- Auswandern eines Elternteils mit Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge - adler, 02.10.2009, 03:03
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02.10.2009, 03:00
- Auswandern eines Elternteils mit Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge - Christine, 02.10.2009, 12:25
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XRay,
01.10.2009, 23:27