Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauen-Subvention RENTE

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 20.09.2009, 00:32 (vor 5944 Tagen) @ Ratlos

"Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt
gelten. Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das
Kind erzogen hat.
" (siehe oben)

...was sich durch eine Meldebescheinigung nachweisen lässt.

Och nee.. in welchem Zimmer ist mein Kind denn gemeldet, wenn ich mit Muddi zusammenwohne?

Du kannst nachweisen, was Du willst, eine übereinstimmende Erklärung beider Elternteile ist zwingend erforderlich. Und zwar binnen zwei Monaten! Wenn Mama nein sagt oder auch nur verzögert, hat sich's geschissen für Paps. Und genau so ist das ja auch gewollt.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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