Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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PS

Zeitgenosse, Tuesday, 15.09.2009, 14:05 (vor 5948 Tagen) @ Roslin
bearbeitet von Zeitgenosse, Tuesday, 15.09.2009, 14:10

Artikel 27
1 Jeder Bürger ... hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.
2 Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.

Quelle!!!

Gruß

Zeitgenosse


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