Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frage zur Quotenregelung, Grundgesetz.

BesorgterVater, Tuesday, 01.09.2009, 16:05 (vor 5962 Tagen) @ Tom

nicht: Keine Gruppe von Menschen darf aufgrund von Geschlecht, Religion etc. benachteiligt werden,
sondern: NIEMAND darf benachteiligt werden. Niemand = Kein einzelner Mensch. Klarer und ...

Immer im Ganzen nennen: "Bevorzugt oder benachteiligt".

Die derzeitige Diktatur war absehbar, als man das Grundgesetz schrieb, daher die Eindeutigkeit. Es wird sich bereits jetzt schon nicht mehr die Mühe gemacht, die offenkundigen Rudimente des Rechtsstaates zu entfernen. Die wissen, dass sie Männer und Frauen derart verfeindet haben, dass sich keiner mehr wehren kann. Willst DU dagegen in Beschwerde treten, wirst du zwangseingewiesen. Denn sei dir gewiss, Diktatorinnen ist jedes Mittel recht um weiterhin wie die Made im Speck zu leben. Gönn ihnen den kleinen Moment des Erlabens am Unrecht und überlege dir hin und wieder wie mit diesen Elementen zu verfahren ist.

Stecke deine gesamte übrige Energie anstatt weniger in erfolglose Gerichtsverfahren, als in die Arbeit beim "Widerstand" dem sicherlich, nach getaner Arbeit, deine Überlegungen zum Thema "Verfahrensweisen - danach" dienlich sein werden. Da aber von ehemaligen Reichs-Kadern bereits mit der Einführung der Wehrpflicht am Grundgesetz herumgesägt wurde und genügend ehemalige selbiger Kader schon in die Regierung eingeschleust waren, benötigt es heute bereits keine GG-Änderung mehr, um von verfassungsfeindlichen Parasiten ausgesaugt zu werden.


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