Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Frage zur Quotenregelung, Grundgesetz.

Cäptn Pommes, Tuesday, 01.09.2009, 16:00 (vor 5962 Tagen) @ Tom

aber ich finde diesen Verfassungsbruch so

krass und offensichtlich, daß ich mich immer wieder mal darüber aufrege...


Hallo, Tom,

das hast du Recht, es ist ziemlich eindeutig ein Verfassungsbruch. Nicht nur, weil in Deutschland keine Sippenhaft herrscht, sondern auch wegen der Begründung der Diskriminierung in der Vergangenheit - Männer könnten Frauen nur auf eine Art benachteiligen: als Einzelpersonen oder als individuelle Gruppe (ein Mann oder ein Aufsichtsrat stellt ohne hinreichenden Grund grundsätzlich keine Frauen ein). Sippenhaft könnte also nur für die unmittelbar Verwandten herrschen.
Eine pauschale, staatsweite Frauendiskriminierung könnte nur über das Gesetz erfolgt sein, es wäre also der Gesetzgeber, sprich Staat, dafür verantwortlich. Einem Teil der Bürger nun die Lasten des Ausgleichs aufzuerlegen, ist schlicht illegal.
Nun, die Legalität der Quotenregelung ist nicht geklärt - nur erwünscht eben.

Es ist schwierig, hier etwas zu finden, das die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu diesem Thema meist in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts fallen und nicht mehr online zugänglich sind. Ich haben nur notiert:

Der Volltext liegt mir nicht vor, aber aus den Begründungen der Verfassungsgerichtes:

Frauen müssen die gleichen Erwerbschancen haben wie Männer (…) überkommene Rollenerwartungen dürfen nicht verfestigt werden (…). Faktische Nachteile, die typischerweise Frauen betreffen, dürfen (…) durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden. (BVerGE85, 191-214, 207).

Gleichzeitig wird das Diskriminierungsverbot nach $ 3 GG auch von der feministischen Rechsprechung als „Dominierungsverbot“ interpretiert (Ute Sacksofsky).

Im Verfassungsrecht wird argumentiert, aus dem Verbot, Männer und Frauen rechtlich ungleich zu behandeln, noch lange kein inhaltlich präzisiertes Gebot für den gesellschaftlichen Bereich ableitet, Männer und Frauen gleichwertig zu behandeln.

Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Quote ist nach wie vor offen und ungeklärt.

Zitate nach: Gabriele Wilde, Das Geschlecht des Rechtstaats. Campus Verlag, 2001

Interessant ist das aktuelle Urteil hier, da es klar von einem Diskriminierungsverbot ausgeht.

Es ist wie immer: der Feminismus ist das Ende der Rechtstaatlichkeit.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum