Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter)
Ich hatte folgenden Kommentar versucht zu plazieren (eben war er noch nicht freigeschaltet):
Liebes TAZ-Team, wie sie wissen schrieb der Väteraufbruch für Kinder eV, bisher immer zuverlässig was Umgang anbelangt, so auch am 28.08.09 folgendes (Hervorhebungen von mir):
"[...] weist jedoch darauf hin, dass die ANWENDUNG DER MEISTEN VORSCHRIFTEN IM FREIEN ERMESSEN DER GERICHTE. Weder der umgangsberechtigte Elternteil noch das Kind hat EINEN ANSPRUCH AUF BESTIMMTE MASSNAHMEN. Der VAfK fordert deshalb Gerichte und Behörden auf, ihren Ermessensspielraum konsequent zu nutzen, um dem Recht von Kindern auf Umgang mit beiden Elternteilen und deren Angehörigen (§ 1626 Abs. 3 BGB) Geltung zu verschaffen, SOWEIT DAS KINDESWOHL DEM NICHT MACHWEISLICH ENTGEGENSTEHT. Bislang verliert ein hoher Prozentsatz von Kindern nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu einem Elternteil und seinen Familienangehörigen, zumeist ist es der Vater. Der Umgang mit beiden Elternteilen ist eine wichtige Voraussetzung für die geistig und seelisch gesunde Entwicklung von Kindern.
[...]"
Da hier recht eindeutig beschrieben wird, dass keine Änderung zur bisherigen menschenrechtsverletzenden Verfahrensweise, durch Müttern, unterstützt von deutschen Richtern und Jugendämtern, eintreten wird.
Daher verstehe ich es nicht, warum wie SIE mal wieder Väter, die neuen Lebenspartnerinnen der Väter, sowie deren Kinder, bereits ab der Überschrift mit Falschaussagen vorsätzlich hinters Licht führen führen wollen. Zudem verstehe ich auch nicht, warum ausgerechnet der VAMV zitiert wird, der nachweislich Mütter darin berät, wie das Grundrecht auf Umgang torpdiert wird.
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sonnenlilie,
01.09.2009, 12:18
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DerGemäßigte,
01.09.2009, 12:53
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sonnenlilie,
01.09.2009, 13:01
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Nikos,
01.09.2009, 13:14
- Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter) - HerrClaus, 01.09.2009, 13:45
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Nikos,
01.09.2009, 13:14
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sonnenlilie,
01.09.2009, 13:01
- Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter) - Pitt, 01.09.2009, 13:24
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MartinaManson,
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Gasttt,
01.09.2009, 17:46
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Gasttt,
01.09.2009, 17:46
- Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter) - MartinaManson, 01.09.2009, 13:47
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DerGemäßigte,
01.09.2009, 12:53