Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter)

sonnenlilie, Tuesday, 01.09.2009, 12:18 (vor 5962 Tagen)

Heute las ich in der TAZ folgenden Artikel:

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/haftstrafe-fuer-eltern/

Nichts Neues, man wird wieder verarscht.
Mir ist kein Urteil bekannt, dass bei Umgangsverweigerung Haftstrafe (Geldstrafe) angewendet wurde, oder kann mich einer Besseres belehren?
Denn, Haftstrafe kann nicht angewandt werden, weil das Kind bei Umgangsverweigerung bei Mama lebt.

Und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) fällt wieder einmal gehörig aus der Rolle.


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