Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Umgangsverweigerung: Haftstrafe für Eltern (Mütter)

DerGemäßigte, Tuesday, 01.09.2009, 12:53 (vor 5962 Tagen) @ sonnenlilie

Und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) fällt wieder
einmal gehörig aus der Rolle.

In Fragen Umgang kennen sich die Spezialisten vom VAFK besser aus. Und die sagen in ihrer Pressemitteilung folgendes: http://www.vafk.de/themen/Presse/PM090828_FamFG.htm

[..]
Der VAfK begrüßt das Inkrafttreten des FamFG, weist jedoch darauf hin, dass die Anwendung der meisten Vorschriften im freien Ermessen der Gerichte liegt. Weder der umgangsberechtigte Elternteil noch das Kind hat einen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen. Der VAfK fordert deshalb Gerichte und Behörden auf, ihren Ermessensspielraum konsequent zu nutzen, um dem Recht von Kindern auf Umgang mit beiden Elternteilen und deren Angehörigen (§ 1626 Abs. 3 BGB) Geltung zu verschaffen, soweit das Kindeswohl dem nicht nachweislich entgegensteht. Bislang verliert ein hoher Prozentsatz von Kindern nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu einem Elternteil und seinen Familienangehörigen, zumeist ist es der Vater. Der Umgang mit beiden Elternteilen ist eine wichtige Voraussetzung für die geistig und seelisch gesunde Entwicklung von Kindern.
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