Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Warum man AUF KEINEN FALL berustätige Frauen heiraten sollte

Maesi @, Friday, 01.09.2006, 00:55 (vor 7037 Tagen) @ Klaus_z

Hallo Klaus_z

Es geht darum, daß die Scheidungsquote massiv ansteigt, wenn die Frau
arbeiten geht.

Hast Du irgendwo einen Beleg fuer diese Behauptung? Mir scheint das zwar durchaus plausibel, ich haette aber trotzdem gern etwas Handfestes.

Im Gegensatz zu diesen Fakten wird hier im Forum von einigen immer
empfohlen, man solle sich eine "Emanze" suchen, de arbeiten geht.

Naja, jeder wie er will.

Ganz abgesehen davon, daß das im Scheidungsfall mit Kindern rein gar
nichts bzgl. Unterhalt hilft,...

Da hast Du allerdings Recht. Derjenige, der sich zuerst die Kinder greift, hat die besseren Karten, wobei Frauen ganz eindeutig den Muetterbonus auf ihrer Seite haben. Inwieweit erwerbstaetige Muetter sich signifikant weniger haeufig der Kinder bemaechtigen (wenn ueberhaupt) als nichterwerbstaetige Muetter, und ob bei beiden das Scheidungsrisiko fuer einen Mann vergleichbar hoch ist, weiss ich nicht.

Wer so was will - bitte plädiert noch mehr für Emanzen - ich zeihe
jedenfalls die Lehre daraus und nehme mir ne Frau die NICHT berufstätig
ist - ganz nach bewährter alter Rollenverteilung!

Man darf nicht vergessen, dass auch das Gros der erwerbstaetigen Muetter nur Teilzeit arbeitet und somit die faktische Verfuegungsgewalt ueber 'ihre' Kinder nicht aus der Hand gibt. Die meisten Frauen wollen ja genau das, was sie aber nicht daran hindert hinterher darueber zu lamentieren, dass sie sich mit dieser von ihnen selbst erwuenschten (und nicht selten auch gezielt herbeigefuehrten) Situation 'fuer den Mann aufgeopfert haetten'. Wer eine erwerbstaetige Frau ehelicht und/oder mit ihr Kinder zeugt, dem duerfte es reichlich schwer fallen, sie gegen ihren Willen zur Weiterfuehrung ihrer Erwerbstaetigkeit zu zwingen; da geben sich einige Leute in diesem Forum ziemlichen Illusionen hin.

Mag sein, dass das Scheidungsrisiko bei nichterwerbstaetigen Frauen geringer ist; rein rechtlich ist die Chance fuer diese allerdings gegenueber den teilzeiterwerbstaetigen Muetter etwas besser, die Kinder nach Trennung/Scheidung fuer sich behalten zu koennen. Das Hauptproblem liegt jedoch darin begruendet, dass Frauen hierzulande unabgesprochen die Kinder an sich reissen und aus dieser eigenmaechtig herbeigefuehrten Situation auch noch Geldforderungen in Form von Unterhalt fuer die Kinder und sich stellen koennen. Weder Rechtsprechung noch Rechtsetzung noch Rechtsvollzug interessiert, ob dieser Zustand rechtmaessig ist.

Und exakt hier glaube ich, dass Du einem grundlegenden Denkfehler aufsitzt: die Rahmenbedingungen in der Ehe/Partnerschaft sowie nach der Trennung/Scheidung haben sich grundlegend geaendert. Waehrend die Ehe frueher fuer beide Partner Rechte und Pflichten insbesondere auch eine Verpflichtung zur gegenseitigen Loyalitaet beinhaltete, ist sie heute zu einer Institution verkommen, in der nicht mehr Gerechtigkeit oder Fairness dominiert sondern das Prinzip des Praeventivschlags. Wer zuerst zuschlaegt, sichert sich entscheidende strategische Vorteile. In einer romantisierenden Vorstellung von Ehe und Partnerschaft, in der ein Vertrag (naemlich der Ehevertrag oder ein blosses Partnerschaftsverprechen) nur so lange eingehalten werden muss, wie Verliebtheit vorherrscht, und sobald die Verliebtheit vorbei ist, der abgeliebte Partner ohne jegliche Skrupel in die Pfanne gehauen werden darf, bleibt das Vertrauen zwangslaeufig auf der Strecke. Man stelle sich etwa vor, ein Mieter bzw. ein Vermieter fuehle sich nur so lange an einen Mietvertrag gebunden, wie er die jeweilige Gegenpartei gut leiden mag; oder dasselbe in Bezug auf ein Arbeitsverhaeltnis, eine Geschaeftspartnerschaft oder in jedem anderen x-beliebigen Vertragsverhaeltnis. Ein heilloses Chaos waere die Folge.

In formellen oder informellen Partnerschaften sind solche Zustaende jedoch laengst die Norm. Nicht die Erwerbstaetigkeit der Ehefrau oder des Ehemannes, alte oder neue Geschlechterrollen, traditionelle oder neue Muetter/Vaeter spielen IMHO eine wesentliche Rolle in der Scheidungswirklichkeit sondern die Charaktere der Ehegatten in einem Umfeld, das voellig blind geworden ist gegenueber jeglicher Ungerechtigkeit. Ein rechtliches (und gesellschaftliches) Umfeld, das jede Heimtuecke, jedes perfide Verhalten und jegliche Unfairness achselzuckend mit der Bemerkung abtut, dass das bei einer Trennung/Scheidung halt keine Rolle spielen duerfe, denn man koenne schliesslich zwei Menschen nicht zur gegenseitigen Liebe zwingen, foerdert nichts anderes als ungerechtes Verhalten der Menschen untereinander.

An diesem Punkt aber gebe ich Dir wieder Recht, wenn Du postulierst, dass waehrend Zehntausenden von Jahren die Welt sozusagen noch 'in Ordnung' war; aber nicht so sehr, weil traditionelle Geschlechterrollen, die Beziehungen von Maennern und Frauen dominierten, sondern weil gegenseitiges Vertrauen eine absolute Notwendigkeit war fuer das Ueberleben der Menschen. Vertrauensbruch wirkte sich meist schnell und sehr direkt negativ auf den Vertrauensbrecher aus; (offener) Vertrauensbruch war also im wahrsten Sinne des Wortes selbstzerstoererisch, deshalb wurde er seltener praktiziert. Die Symmetrie zwischen ungerechtem Verhalten und der sich daraufhin gegen den ungerecht Handelnden wendenden Reaktionen blieb im grossen ganzen gewahrt und wurde normalerweise durch formelle/informelle gesellschaftliche Regelungen geschuetzt. Heute hingegen wird diese Symmetrie systematisch gestoert, und das ist IMHO die tieferliegende Wurzel fuer viele zwischenmenschliche Probleme und darauf zurueckzufuehrende gesellschaftliche Probleme. Die logische Folge vieler Menschen (insbesondere von Maennern) ist Rueckzug aus und Vermeidung von Situationen, in denen Vertrauensbrueche ohne jegliche Konsequenzen fuer den Vertrauensbruechigen an der Tagesordnung sind.

Ein Menetekel fuer manchen rechtschaffenen Mann war in diesem Zusammenhang zweifellos die oeffentliche Diskussion um die ganze Kuckuckskinderproblematik, die sich am geplanten, strafrechtsbewehrten Verbot von heimlichen Vaterschaftstests im Gendiagnostikgesetz entzuendeten. Hier wurde ganz offen die moegliche Aufdeckung eines zutiefst vertrauensbruechigen Verhaltens, naemlich die (eigentlich verbotene) Unterschiebung eines Kindes, als Verbrechen hingestellt. Der Hinweis auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes war natuerlich fadenscheinig und heuchlerisch, da in der Debatte immer vorausgesetzt wurde, dass das Kind selber normalerweise gar nicht rechtlich handlungsfaehig sei; in der Folge wurde ausgerechnet die mutmasslich gegenueber Kind und (Schein-)Vater betruegerisch handelnde Mutter als geeignet erachtet, die Interessen des Kindes zu vertreten - eine geradezu kafkaeske, interessenkonfliktbehaftete Regelung, die manche Medien treffend als Schlampengesetz bezeichneten. Und ein typisches Beispiel dafuer, wie in einem degenerierten (Un-)Rechtssystem mit Wahrhaftigkeit umgegangen wird; wie Luege und Betrug geschuetzt, Wahrheit und Rechtschaffenheit hingegen mit Fuessen getreten werden.

Gruss

Maesi


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