Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Die Selbstverächterin

chrima, Friday, 28.08.2009, 06:15 (vor 5966 Tagen) @ Dummchenverächterin

Was den Kündigungsschutzt betrifft, den haben Elternzeit nehmende Männer
ebenso wie Elternzeit nehmende Frauen.


Sag ich doch die Tusse ist strunzdumm. Väter geniesen nicht den selben Kündigungsschutz wie Mütter. Wenn sie zu früh die Vätermonate beantragen, dann kann der Arbeitgeber den Vätern durchaus noch kündigen. Liegt einfach daran, daß eine Mutter ab Bekanntwerden der Schwangerschaft Kündigungsschutz erhält und dieser Kündigungsschutz nahtlos in den Kündigungsschutz während des Erziehungsurlaubs übergeht. Der Kündigungsschutz für Väter beginnt erst ab einer bestimmten Frist (acht Wochen) vor Antritt der Erziehungszeit.
Mann schaue z.B. hier:

Zum Glück hatte Schmitt die Tücken der Elternzeit beachtet: Bisher musste diese spätestens acht Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber angemeldet werden – allerdings trat auch der Kündigungsschutz frühestens acht Wochen vor der Elternzeit in Kraft. Ab 2007 wird die Anmeldefrist sieben Wochen betragen, so dass man eine Woche Zeit hat, mit Kündigungsschutz die Elternzeit anzumelden. Schmitt blieb allerdings genau ein Tag – und diesen nutzte er.

Also manchmal sind die Argumente hier schon arg blöde.

So sind sie die Dummen- und damit Selbstverächterinnen: Zu borniert und blöde um ein Argument erstmal zu durchdenken bevor sie lospolltern und sich selbst lächerlich machen.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum