Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Meisten Vätern genügen zwei Monate Elterngeld

Andi, Friday, 28.08.2009, 02:43 (vor 5966 Tagen) @ Nihilator

Zudem: Die Väterzeit wird nicht den Vätern, sondern den Müttern auf

die

Rente angerechnet. Die Männer bekommen diese Rente nur angerechnet,

wenn

die Mütter ihnen diese Zeit schriftlich bestätigen.


Oh, das wusste ich gar nicht. Danke für die Info. :-)


Das gilt nicht nur für die 14monatige Elternzeit so, sondern ebenfalls für
die dreijährigen Erziehungszeiten und die zehnjährigen
Kinderberücksichtigungszeiten. Interessant finde ich auch die extrem kurze
Frist für eine Übertragung. Fast schon kriminell, möchte ich sagen.
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Leistungen_fuer_Familien/s_562.html

Hallo Zusammen

Nicht nur, dass die Zeiten von der Frau bestätigt werden müssen und dass das nur für zwei Monate rückwirkend möglich ist. Am Ende der von der Frau im Voraus bestätigten Elternzeit des Vaters muss sie noch einmal zustimmen, dass diese Elternzeit tatsächlich vom Vater geleistet wurde. Sprich: Die Mutter bestätigt zum Zeitpunkt x, dass der Vater vom Zeitpunkt x-2 Monate bis x + 10 Monate für 12 Monate im Rahmen seiner Elternzeit die Erziehung übernimmt. Dann wird der Vater zum Zeitpunkt x + 10 Monate ein weiteres Mal von der Rentenversicherung aufgefordert, die Bestätigung der Mutter über die geleistete Erziehungsarbeit beizubringen. Da könnte es sich die Mutter also immer noch anders überlegen und dadurch selbst die Erziehungszeit auf die Rente angerechnet bekommen und der Vater geht leer aus.

Selbst erlebt. Wurde mir aber, als ich bei der telefonischen Infostelle der Rentenversicherung nach dem Prozedere fragte, verschwiegen. Es gibt dazu meines Erachtens auch keinerlei Info auf der Seite der staatlichen Rentenversicherung.

Viele Grüße,
Andi


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