Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Meisten Vätern genügen zwei Monate Elterngeld

Dummchenverächterin, Thursday, 27.08.2009, 20:47 (vor 5967 Tagen) @ Dampflok

Das Recht ist einklagbar.

Aha.
Soll der Mann also erst seine Frau verklagen, damit er wie
selbstbvetständlich bekommt was ihn zusteht?

Tja, mit Rechten ist das so, dass man sie gelegentlich einklagen muss. Wird Dir jede Frau bestätigen, die schon einmal den ihr zustehenden Unterhalt einklagen musste.

Die bekennte feministische Logik, wie beim Gentest. Im Zweifelsfall soll
eben immer die Beziehung zerstört werden.

Eine Beziehung, in welcher die Frau die tatsächlich genommene Elternzeit des Partners nicht bestätigt, ist bereits kaputt.

Das Fehlen gleichwertigem Aufenthaltsbestimmungsrechts blendest Du feige
aus. Hier wird das Kind ("Kindeswohl") bekanntlich sogar der Frau
zugesprochen wenn er einen ordentlichen Job hat und sie als Prostituierte
arbeitet.

Hier ist mitnichten Feigheit meinerseits zu bemängeln. Vielmehr ist es so, dass ich mit dem Ausdruck "gleichwertiges Aufenthaltsbestimmungsrecht" nichts anzufangen weiß. Gibt es denn unterschiedliche Wertigkeiten beim Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wenn ja, wodurch unterscheidet sich ein höherwertiges Aufenthaltsbestimmungsrecht von einem solchen geringerer Wertigkeit? Und was ist die Maßeinheit für eine solche Wertigkeit?

Ein Diskurs ist nur dann sinnvoll, wenn bezüglich der verwendeten Sprache eindutige Definitionen eingesetzt werden.


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