Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sanktionsmöglichkeiten

Joe, Thursday, 30.07.2009, 12:52 (vor 5994 Tagen) @ Peter

Faktisch und juristisch ist allerdings die einzige Handhabe beim Parken
auf einem "Frauenparkplatz" der Platzverweis bzw Hausverbot. Erst die
Weigerung dieser Aufforderung Folge zu leisten, wäre dann als
Hausfriedensbruch ein Straftatbestand.

So einfach iss das nicht mehr. Früher konnte ein Hausherr auf seinem Grund auch >Parkplätze nur für Weiße« oder >nur für blonde Arier« oder so ausweisen, das war ja seine Privatsache. Inzwischen gibt es das AGG, welches z. B. sowas harmloses wie >Männerparkplätze« unter Strafe stellt.


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