Sanktionsmöglichkeiten
Faktisch und juristisch ist allerdings die einzige Handhabe beim Parken
auf einem "Frauenparkplatz" der Platzverweis bzw Hausverbot. Erst die
Weigerung dieser Aufforderung Folge zu leisten, wäre dann als
Hausfriedensbruch ein Straftatbestand.
So einfach iss das nicht mehr. Früher konnte ein Hausherr auf seinem Grund auch >Parkplätze nur für Weiße« oder >nur für blonde Arier« oder so ausweisen, das war ja seine Privatsache. Inzwischen gibt es das AGG, welches z. B. sowas harmloses wie >Männerparkplätze« unter Strafe stellt.
gesamter Thread:
- Frage zu Frauenparkplätzen -
Provokat,
28.07.2009, 23:51
- Frage zu Frauenparkplätzen -
Mus Lim,
29.07.2009, 00:28
- Wie meinst du das jetzt? -
Provokat,
29.07.2009, 02:17
- Wie meinst du das jetzt? - Mus Lim, 29.07.2009, 04:44
- Wie meinst du das jetzt? -
Provokat,
29.07.2009, 02:17
- Alles klar! -
Rainer,
29.07.2009, 00:56
- Alles klar! - Max, 29.07.2009, 01:00
- Das entscheidet derjenige mit Hausrecht -
Peter,
29.07.2009, 01:49
- Ja aber ... - Provokat, 29.07.2009, 02:11
- Das entscheidet derjenige mit Hausrecht -
Rainer,
29.07.2009, 04:08
- Frauenparkplätze? -
Mus Lim,
29.07.2009, 04:51
- Frauenparkplätze? - DerZaungast, 29.07.2009, 05:51
- Sanktionsmöglichkeiten -
Peter,
30.07.2009, 02:53
- Sanktionsmöglichkeiten - Joe, 30.07.2009, 12:52
- Frauenparkplätze? -
Mus Lim,
29.07.2009, 04:51
- Das Auto ist entscheidend! -
Joe,
29.07.2009, 02:34
- Kann gar nicht sein! - A Stranger in a strange World, 29.07.2009, 11:25
- Das Auto ist entscheidend! - Provokat, 29.07.2009, 14:34
- Frage zu Frauenparkplätzen - HerrClaus, 29.07.2009, 12:07
- Frage zu Frauenparkplätzen -
Mus Lim,
29.07.2009, 00:28