Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sanktionsmöglichkeiten

Peter @, Thursday, 30.07.2009, 02:53 (vor 5995 Tagen) @ Rainer

Auf den meisten Parkplätzen und Parkhäusern steht: "Hier gilt die StVO".
Damit sind alle Hinweise auf Frauenparkplätze nichtig, denn in der StVO
gibt es keine Frauenparkplätze. Es kann dich also niemand des Parkhauses
verweisen, weil du gegen das Schild "Frauenparkplatz" verstoßen hast.
Gerade nicht durch Hinweis auf das Hausrecht, denn das Hausrecht hat ja die
StVO als Recht festgelegt.

Die Festlegung der StVO als Richtschnur für den Verkehrsfluss innerhalb des Geländes/Gebäudes setzt ja nicht die anderen (übergeordneten) Hausrechte ausser Kraft.

Faktisch und juristisch ist allerdings die einzige Handhabe beim Parken auf einem "Frauenparkplatz" der Platzverweis bzw Hausverbot. Erst die Weigerung dieser Aufforderung Folge zu leisten, wäre dann als Hausfriedensbruch ein Straftatbestand.

Aber das ganze ist ein schönes Beispiel wo man sieht, dass in diesem Kontext gar keine juristischen Sanktionen notwendig sind. Es funktioniert alleine schon aufgrund der sozialen Konditionierung der Männer.


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