Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das entscheidet derjenige mit Hausrecht

Rainer ⌂, Wednesday, 29.07.2009, 04:08 (vor 5996 Tagen) @ Peter

Ergo entscheidet derjenige mit dem Hausrecht, ob du eine Frau im Sinne des
ausgewiesenen Frauenparkplatzes bist.

Auf den meisten Parkplätzen und Parkhäusern steht: "Hier gilt die StVO". Damit sind alle Hinweise auf Frauenparkplätze nichtig, denn in der StVO gibt es keine Frauenparkplätze. Es kann dich also niemand des Parkhauses verweisen, weil du gegen das Schild "Frauenparkplatz" verstoßen hast. Gerade nicht durch Hinweis auf das Hausrecht, denn das Hausrecht hat ja die StVO als Recht festgelegt.

Rainer

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