Definitionsmacht - ist eigentlich schon Realität
So weit hergeholt ist das mit der Definitionsmacht eigentlich nicht, wenn per Gewaltschutz- und Wegweisungsgesetz eine Frau ihren Mann jederzeit entsorgen kann und das ohne richterliche Anhörung. Häusliche Gewalt ist dann eben das, was Frau sagt und fühlt - Punkt.
In "Medusa schenkt man keine Rosen" habe ich von einem Polizeibeamten gelesen, der seine Untergebenen dazu angewiesen hat, bei häuslicher Gewalt immer den Mann wegzuweisen, auch wenn die Frau geschlagen hat. Er tat das um seine Leute zu "erziehen".
Das Tragische an der Sache:
Wird ein Mann auf diese Art ungerechterweise als Täter abgestempelt, dann landet dieser Fall exakt so in der Kriminalstatistik, unabhängig davon, wie sich der Fall weiterentwickelt. Führt dieser Polizist dann die Kriminalstatistik als Begründung für sein Vorgehen an, argumentiert er genau mit den Zahlen, die er durch seine Anweisungen selbst gefälscht hat.
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Mirko,
14.07.2009, 16:58
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