Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Dazu fällt mir was ein...

Robert ⌂, München, Tuesday, 14.07.2009, 14:05 (vor 6010 Tagen) @ Diana

Ich glaube, Du kennst einfach den Unterschied zwischen freier
Meinungsäußerung und Beleidigung nicht.


... was mir ganz kurz nach der Wiedervereinigung mal ein alter Wessi mit
listigem Grinsen beigebracht hat - und er hat nach eigener Aussage etliche
Prozesse damit gewonnen bzw. kam mit heiler Haut da raus.

Der Unterschied zwischen Beleidigung und freier Meinungsäußerung soll
demnach ganz einfach sein. Wenn ich zu jemandem sage "Du bist ein völlig
beklopptes Arschloch", dann ist das wohl ziemlich eindeutig eine
Beleidigung. Wenn ich allerdings sage "Nach MEINER GANZ PERSÖNLICHEN
MEINUNG bist du ein völlig beklopptes Arschloch" - dann wird's schwierig
---> weil hier eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich um eine
persönliche Meinungsäußerung handelt, was ja erlaubt ist.

Das betrifft die Rechtslage bzw. die Strafbarkeit der Äusserung. Absicht in beiden Versionen ist aber, den anderen zu beleidigen. Im zwischenmenschlichen Umgang halte ich beides für indiskutabel (soll heissen: wenn mir jemand so kommt, egal welche der beiden Versionen, ist die Diskussion mit ihm/ihr augenblicklich beendet, diverse Konsequenzen je nach Situation vorbehalten), und hier im Forum gehts (auch) um einen zwischenmenschlichen Umgang.

Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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