Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

"Journallie" schreibt sich Journaille. Aber ...

Sophie X, Wednesday, 08.07.2009, 12:57 (vor 6016 Tagen) @ Dragman

"No Sir! Sie wäre es dann, wenn das Parlament den Verteidungsfall
beschlossen hätte (Artikel 115b). Oberster Dienstherr (IBuK) ist momentan
Herr Jung gemäß Artikel 65a."

Das ist formal und juristisch völlig korrekt, trifft aber die politische
Wirklichkeit in keiner Weise, weswegen es inhaltlich belanglos ist. Die
Kanzlerin hat qua Verfassung die Richtlinienkompetenz, ist also m.o.w
weisungsbefugt gegenüber den Ministern. Des Weiteren ist Herr J. meines
Wissens bisher noch nie für irgendein Opponement gegenüber Vorgesetzten,
früher Hessen-Koch, heute Berlin-Merkel, aufgefallen. Vielmehr gilt er als
mental überschaubar konstruiert, ideal für die dritte Reihe, absolut loyal,
uninspiriert, initiativlos und was dergleichen positive Eigenschaften eines
in langen Partei-Jahren abgerichteten Polit-Apparatschiks mehr sind. Sich
hier auf die korrekt repetierte Verfassungslage als maßgeblich für die
Wirklichkeit zu berufen, hat kabarettistische, eigentlich sogar schon
burleske Züge. Respekt!

Alles schön und gut; aber auch in der "Wirklichkeit" ist Frau Merkel momentan nicht befugt irgendeinem Soldaten einen Befehl zu erteilen (SG §1 (3)). Sie ist eben nicht "Oberbefehlshaberin".

Gruß

Sophie X


gesamter Thread:

 

powered by my little forum