Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Journallie" schreibt sich Journaille. Aber ...

Benjamin Adams, Tuesday, 07.07.2009, 16:51 (vor 6017 Tagen) @ Sophie X


No Sir! Sie wäre es dann, wenn das Parlament den Verteidungsfall
beschlossen hätte (Artikel 115b). Oberster Dienstherr (IBuK) ist momentan
Herr Jung gemäß Artikel 65a.

Gruß

Sophie X ;-)

In der Tat so ist es.
Ein Punkt der gerne übersehen wird, in D ist nicht der/die Kanzler/in, sondern der Verteidigungsminister Oberbefehlshaber der Bundeswehr.
Was den Wechsel des Oberbefehls betrifft, glaube ich mich aus den politischen Grundschulngen beim Bund erinnern zu können, dass sich auf Kriegseinsätze und nicht nur auf den V-Fall bezieht. Es wurde/wird nur immer vom V-Fall gesprochen weil es nach dem WK-II und dem Wiederaufbau der BW der einzig vorstellbare Einsatz dt. Soldaten war.
Vieleicht ist das auch einer der Gründe, warum man sich von offizieller Seite so streubt vom Krieg zu reden.
Würde man es offiziell zu einem Kriegseinsatz erklären würde der Oberbefehl über die Truppen tatsächlich an Frau Merkel gehen.

Ben


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