BVerfG weisungsgebunden?
Das spielt keine Rolle. Das BVerfG kann auch in Kraft getretene Gesetze
ausser Kraft setzen und für nichtig erklären.
§ 95 BVerfGG
(3) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz stattgegeben, so ist
das Gesetz für nichtig zu erklären.
§ 31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die
Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und
Behörden.
Die alles entscheidende Frage ist doch, ob das BVerfG weisungsgebunden ist oder nicht? Hier eine Grafik:
![[image]](http://femokratieblog.wgvdl.com/wp-content/uploads/2009/05/gewaltenteilung-in-deutschland.jpg)
Ist das BVerfG so frei und kann tatsächlich ohne Druck entscheiden? Glaubt jemand, das die Regierung keinen Druck auf die Richter ausübt, nachdem sie schon das Votum der Menschen diverser europ. Länder missachtet?
Warum verkündet die Regierung bzw. das Auswärtige Amt alle paar Wochen, das der Zug der Einheit Europas zügig voran geht? Lassen die Regieriegen sich tatsächlich von einem Urteil beeinflussen, das nicht ihren Interessen dient?
Gerade weil ich den Antworten der Fragen skeptisch gegenüber stehe, habe ich da große Bedenken.
Gruß - Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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- OT: Urteilsverkündung zu "Lissabon-Vertrag" -
Christine,
30.05.2009, 20:25
- Ratifizierung - EinLeser, 30.05.2009, 23:58
- OT: Urteilsverkündung zu "Lissabon-Vertrag" -
wurst,
31.05.2009, 06:12
- BVerfG weisungsgebunden? -
Christine,
31.05.2009, 11:52
- falsche Grafik - wurst, 01.06.2009, 12:21
- BVerfG weisungsgebunden? -
Christine,
31.05.2009, 11:52