OT: Urteilsverkündung zu "Lissabon-Vertrag"
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der
mündlichen Verhandlung vom 10. und 11. Februar 2009 (siehe Pressemitteilung
Nr. 2 vom 16. Januar 2009) amDienstag, den 30. Juni 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhesein Urteil verkünden.
------Neben dem Urteil des BVerfG zu Vaterschaftstests hat mich keine andere
Urteilsverkündigung so sehr interessiert wie oben genannte.
Die alles entscheidende Frage ist: Sägt sich das BVerfG seinen eigenen Ast
ab, auf dem es sitzt und handelt demnach weisungsgebunden oder fühlen sich
die Herren und Frauen dem Grundgesetz verpflichtet? Dann müssten sie dem
Klagebegehren recht geben und der Vertrag darf von Deutschland nicht
ratifiziert werden.
Danach geht die Entscheidung nicht. die juristische Frage ist, ob das GG ein solches Vorgehen erlaubt oder nicht. Ob das Vorgehen Deutschland schadet oder nicht darüber wird nicht geurteilt denn das ist eine politische Frage.
Wenn ich allerdings den im Internet gefundenen
Informationen glauben darf, wurde das Gesetz bereits ratifiziert und im
Bundesgesetzblatt niedergeschrieben.
Das spielt keine Rolle. Das BVerfG kann auch in Kraft getretene Gesetze ausser Kraft setzen und für nichtig erklären.
§ 95 BVerfGG
(3) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz stattgegeben, so ist das Gesetz für nichtig zu erklären.
§ 31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
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- OT: Urteilsverkündung zu "Lissabon-Vertrag" -
Christine,
30.05.2009, 20:25
- Ratifizierung - EinLeser, 30.05.2009, 23:58
- OT: Urteilsverkündung zu "Lissabon-Vertrag" -
wurst,
31.05.2009, 06:12
- BVerfG weisungsgebunden? -
Christine,
31.05.2009, 11:52
- falsche Grafik - wurst, 01.06.2009, 12:21
- BVerfG weisungsgebunden? -
Christine,
31.05.2009, 11:52