Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verarschung

guest2, Wednesday, 27.05.2009, 01:54 (vor 6058 Tagen) @ guerrero

Hallo,


Ich habe etwas Erstaunliches gefunden zum Thema:
"Das Gemeinsame Sorgerecht Nichtverheirateter"

Position der Grünen:
http://www.ekin-deligoez.de/kinder-und-familienpolitik/antraege/antraegedetail/archive/2008/juni/26/das_gemeinsame_so...

[...]

Das bedeutet für mich - Grün ist wählbar.

Wie bloede muss man sein, um immer noch nicht gerafft zu haben, dass "gemeinsames Sorgerecht" fuer Vaeter einen Scheiss wert ist?

Das ist nur die naechste Verarschungsrunde, sonst nichts.

Gehn wir es doch mal durch:

--------

II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

- einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 1626a BGB (und damit in Ver- bindung stehender Regelungen) vorzulegen, in dem die bisherige Regelung dahingehend geöffnet wird, dass ein Vater im Einzelfall Anspruch auf eine gerichtliche Entscheidung zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts hat. Die gerichtliche Einzelfallentscheidung der Familiengerichte orientiert sich daran, welche Sorgerechtsform dem Kindeswohl am Besten entspricht, und nimmt be- sondere Rücksicht auf kindeswohlschädliche Gesichtspunkte, wie insbeson- dere schwerwiegende Konflikte mit Gewaltdrohungen oder -anwendungen;

[Auf gut Deutsch: Wir liefern den Muettern gleich die Methode mit, mit der sie auch weiterhin ein gemeinsames Sorgerecht verhindern koennen - ein "schwerwiegender Konflikt" reicht aus, dieser liegt schon vor, wenn die Mutter behauptet, mit Gewalt bedroht worden zu sein.
Weiter:]

- die Erlangung der gemeinsamen elterlichen Sorge dann zu ermöglichen, wenn ein Vater seinen Anteil an elterlicher Fürsorge (auch hinsichtlich sei- ner Unterhalts- und Umgangspflichten) erfüllt oder dies tun will und bisher daran aus kindeswohlfremden Gründen gehindert worden ist. Das Gericht hat sich hiervon ein differenziertes Bild zu machen.

[Putzig, nicht? Es bleibt also eh dabei, dass er zahlen und Besuchsonkel spielen darf. Oh, und natuerlich muss ER nachweisen, dass es kindeswohlfremde Gruende waren, dass ihm zu Unrecht der Umgang verweigert wurde]

Die Klage ist erst mit Vollendung des ersten Lebensjahres des gemeinsamen Kindes zulässig.

[Noch Fragen? Heisst selbstverstaendlich nichts anderes, als dass das ABR in jedem Fall bei Mutti bleibt, nach dem ersten Jahr folgt schliesslich per Kontinuitaetsprinzip die Entscheidung, dass Kindchen selbstverstaendlich Eigentum der Mutter bleibt, Vaddi darf zahlen]

Vor Zulassung einer Klage hat der Kläger eine Beratung durch einen qualifizierten Träger der Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Das Jugendamt oder ein qualifizierter freier Träger der Jugendhilfe lädt so- dann mit dem Ziel der Konfliktklärung und Lösungsfindung auch die Mutter zum Termin. Eine Teilnahme der Mutter am Termin ist jedoch nicht verpflichtend. Die Nichtteilnahmep darf keine nachteiligen Folgen nach sich ziehen;

[Genau: Das ist es, was Feminazis unter Gleichbehandlung verstehen]

- die Umsetzung der neuen Regelung wissenschaftlich begleiten zu lassen und dem Gesetzgeber vier Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes Bericht zu erstatten, ob sich die Öffnung beim gemeinsamen Sorgerecht Nichtverheira- teter in der Praxis bewährt hat und welche Wirkungen diese auf das Kindes- wohl und die Eltern hat.

[Spaetestens hier sollte doch jeder Leser mit Resthirn raffen, dass es ohnehin um nichts weiter geht, als die menschenrechtswidrige Fotzenprivilegierung noch Jahrzehnte weiter beizubehalten]

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung des Weiteren auf,
auf die Bundesländer einzuwirken, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder vergleichbar qualifizierter Träger zur Wahrnehmung der Informations-, Beratungs-, Moderations- und Mediationsaufgaben angemessen sachlich und personell ausgestattet werden.
Das mit diesen Aufgaben betraute Personal ist entsprechend zu qualifizieren.
Berlin, den 28. Mai 2008
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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Oh, und natuerlich bleibt die groesste Luege das Verschweigen des Umstands, dass "gemeinsames Sorgerecht" ohnehin nichts weiter bedeutet, als das Pappi schriftlich bei der Schule seiner Kinder anfragen darf, wie es denen so geht, was fuer ein grossartiges, erwaehnenswertes Recht. Dafuer klagt Mann doch selbstverstaendlich gerne gegen Mutter, feministische Jugendaemter und enteierte Richter.


Kannst Du mir mal sagen, wieso Du diese Verarschungsnummer nicht selbstaendig als solche Erkennen kannst, anstatt hier Wahlwerbung fuer die Maennerverraeterpartei ueberhaupt (Stichtwort Wehrpflicht) zu machen?


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