... kleinere Wohnung beantragen ...
Das Kindergeld steht doch wohl demjenigen zu, der zur Hauptsache
materiell für das Kind aufkommt.
..., sagt die Spiegelin
Das klingt jetzt sehr nach "Neues aus der Bundesrepublik Absurdistan".
Klingt nicht sondern isses.
So mit ein klein wenig Logik müsste doch klar sein, dass das Kind an dem Ort
wohnt, wo es gemeldet ist, dass davon ganz selbstverständlich ausgegangen
wird.
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Kindergeld dahin gezahlt wird wo das Kind gemeldet ist. Wundert auch nicht, dass so wenig berichtet wird. Die Alte wird das Kind sofort abholen wenn der Vater auch nur piep sagt. Kindeserpressung vom Feinsten, staatlich subventioniert, Millionenfach.
Richtig:
Falls auch solch elementare und logische Verknüpfungen nicht mehr
gelten sollten, würd ich mich so langsam mal mit dem Thema Auswanderung
beschäftigen.
Zu Sorgerechtseinklagbarkeit nichtsorgeberechtigter Väter:
Hier ist Kampf angesagt. Der Fall ist so eindeutig missbräuchlich geprägt,
dass, sofern noch so etwas wie Rechtssprechung existiert, dem Vater das
Sorgerecht zugeteilt werden müsste.
Das ist genauso geltendes Recht wie "erhöhte Erwerbsobliegenheit" usw. Es gibt diese "Rechtsprechung" und die ist "rechtens". Kampf deswegen läuft seit Jahrzehnten im Hintergrund. JEDOCH, die Spigelin berichtet, dass Frauen benachteiligt seien und Pudel glauben den Scheiß auch noch.
Der Zustand müsste aber über längere Zeit bestehen bleiben, so dass man
von gefestigten Verhältnissen ausgehen könnte, also nicht zwei Wochen oder > so. Aber dafür gibts ja Anwälte.
Das nennt sich "Prinzip von Kontinuität und Bindung", und wird dann angewendet wenn eine nichtsorgeberechtigte Mutter das Kind entführt und 3 Jahre später in Argentinien geschnappt wird. Betonung: Mutter. MÜSSTE eben.
Der Väter bekommen in der Regel bei derartigen Fällen Umgangsausschluss, "da dem Kind der Elternkonflikt nicht zuzumuten ist" und das Kind ja bei der Mutter ist.
- der Präsi
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