Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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... kleinere Wohnung beantragen ...

Pööhser Frauenfeind, Sunday, 17.05.2009, 13:44 (vor 6067 Tagen) @ Mr.Präsident

Das Kindergeld steht doch wohl demjenigen zu, der zur Hauptsache

materiell

für das Kind aufkommt. Was die Frau da abzieht ist ein Witz, um es mal
moderat auszudrücken.


Falschaussage im Dienst!
Kindergeld kann der beantragen (und steht auch dem zu), bei dem das Kind
gemeldet ist. Auch Unterhalt! Eben kein Witz.

Das klingt jetzt sehr nach "Neues aus der Bundesrepublik Absurdistan". So mit ein klein wenig Logik müsste doch klar sein, dass das Kind an dem Ort wohnt, wo es gemeldet ist, dass davon ganz selbstverständlich ausgegangen wird. Falls auch solch elementare und logische Verknüpfungen nicht mehr gelten sollten, würd ich mich so langsam mal mit dem Thema Auswanderung beschäftigen.

Der Fall, dass ein nichtsorgeberechtigter Vater das Sorgerecht einklagt
ist im deutschen Recht nicht vorgesehen. Mit obigen Aussagen verdienen
findige Anwälte derzeit viel Geld für nix.

Hier ist Kampf angesagt. Der Fall ist so eindeutig missbräuchlich geprägt, dass, sofern noch so etwas wie Rechtssprechung existiert, dem Vater das Sorgerecht zugeteilt werden müsste. Der Zustand müsste aber über längere Zeit bestehen bleiben, so dass man von gefestigten Verhältnissen ausgehen könnte, also nicht zwei Wochen oder so. Aber dafür gibts ja Anwälte.


PF


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