Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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größere Wohnung

Pilatus, Saturday, 16.05.2009, 17:07 (vor 6162 Tagen) @ Vater in Not

Hallo!

Aufgrund des Umgangsrechts mit den Kindern wird in der Regel mehr Wohnraum genehmigt. Das ist Verhandlungssache mit der ARGE. Die Kinder brauchen ein eigenes Kinderzimmer!!! Ich würde ca 60-70 qm als angemessen ansehen und dies auch durchsetzen. Mit den richtigen Urteilen kommt mann bei der ARGE ziemlich
schnell an sein Ziel. Hier mal ein richtig gutes Forum für Harz und Co. Dort bekommt mann zur fast jedem Problemchen ein passendes Urteil http://www.sozialticker.com/forum/


Noch etwas zu den qm Zahlen. Es ist eigentlich egal wie gross die Wohnung ist oder wird und wieviel Zimmer sie hat. Jede Stadt hat Ihre Preise die als angemessen gelten.
Die Problematik ist jedoch, dass diese Preise meist zu niedrig angesetzt sind, da die ARGE sich nicht an denMietspiegel hält. Ein Vermieter vermietet aber in der Regel nur nach Mietspiegel da er wirtschaftlich denken muss. Die ARGE kennt solche Begriffe aber nicht, sondern nur unrealistische Zahlen und Vorschriften die besagen, wieviel eine Wohnung kosten darf. Demnach ziehen immer mehr Harz4 Menschen in so genannte Sozialschwache Ecken in denen die Wohnungen kaum was kosten. Gettobildung nenne ich sowas dieser mann sich zur Wehr setzen sollte, da sie einen negativen Kreislauf auslöst. das Sorgerecht kann auch jmd haben bei dem die Kinder nicht leben. Es gibt in den meisten Beziehungen ja einen Elternteil bei dem die Kinder leben und der halt den Betreuungsunterhalt leistet und das Sorgerecht hat. Und einen Elternteil der ein Umgangsrecht ( aber auch das Sorgerecht nach der Ehe automatisch hat) und eben Unterhaltspflichtig ist. Bei dem lebt das Kind aber nicht, sondern ist ja immer nur zu Besuch da.

Ich denke in Deinem Fall handelt es sich ja um eine Art Mitbetreuung die da stattfindet....Dass für Mädchen mehr Wohnraum vorgesehen ist kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Das wäre ja kriminell.

Aber da das Kind eben nur bei einem gemeldet sein kann, kann auch nur einer derjenige sein, dem das Kind zugerechnet wird. Meist wird das der sein, dem ja auch das Kindergeld ausgezahlt wird und der auch andere Sozialleistungen für das Kind bekommt. Du bist sozusagen der Unterhaltsklave. Spurst du, bekommst du dein Kind ab und an zu sehen. Wags du aufzubegehren, war es das. Du bist ganz schön in der Scheisse. Du riskierst den Untergang. Um es halbwegs erträglich zu machen bleibt dir nur dich mit der Arge konstruktiv an einen Tisch zu setzen. Keine Pöbeleien, kein Gelalle, einfach die Fakten ruhig präsentieren.


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