Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Pflichtengleichheit für Frauen ist sicher nicht gemeint

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 25.03.2009, 15:38 (vor 6119 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

'... Man könne nicht mehr von einer Pflichtengleichheit sprechen, „wenn
nur noch eine Minderheit Dienst leistet und der Rest gesetzlich von der
Dienstleistung befreit ist“, heißt es in den Beschlüssen....'

Vermutlich hat das Gericht nichts daran auszusetzen, dass es für Frauen
überhaupt keine 'Pflichtengleichheit' gibt - die Damen leisten bekanntlich
gar keine Zwangsdienste.

Viele Grüße
Wolfgang

Ja, aber doch nur, weil Frauen Kinder aufziehen müssen, Wolfgang!

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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