Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Pflichtengleichheit für Frauen ist sicher nicht gemeint

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Wednesday, 25.03.2009, 15:21 (vor 6119 Tagen) @ reinecke54

'... Man könne nicht mehr von einer Pflichtengleichheit sprechen, „wenn nur noch eine Minderheit Dienst leistet und der Rest gesetzlich von der Dienstleistung befreit ist“, heißt es in den Beschlüssen....'

Vermutlich hat das Gericht nichts daran auszusetzen, dass es für Frauen überhaupt keine 'Pflichtengleichheit' gibt - die Damen leisten bekanntlich gar keine Zwangsdienste.

Viele Grüße
Wolfgang


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