Und täglich grüsst das Klageweib
Und täglich grüsst das Klageweib ... diesmal aus der TAZ
Der BGH verweist in der Frage einer möglichen Vollzeittätigkeit der Mutter vorrangig auf den Umfang der externen Betreuung des Kindes und dabei auch auf die Öffnungszeiten des Schülerhortes. Mit anderen Worten: Wenn nur irgendwie die Arbeitszeiten der Mutter mit den Öffnungszeiten der Einrichtungen übereinstimmen und das Kind einigermaßen gesund ist, dann ist ein Vollzeitjob zumutbar - gleich, welche nervlichen und zeitlichen Belastungen eine Kinderbetreuung noch mit sich bringt. Genau dieser Tenor aber zeigt, wie schwierig es ist, Unterhaltsleistungen zu verrechnen mit dem Verschleiß an Nerven, Aufmerksamkeit und Zeit, die Kinderbetreuung mit sich bringt - und zwar als Bereitschaftsdienst rund um die Uhr.
Ist es nicht schröcklich ? Da wird tagaus tagein die flächendeckende Betreuungseinrichtung, sei es Kinderkrippe, Schüler - oder Kinderhort gefordert, um die Erwerbstätigkeit von Mutti zu fördern. Gesagt, getan, habense wasse wollen, jetzt geht das Gejammere wieder los.
Ich glaub das liegt am Dürfen und Müssen. Damit tun sich unsere Pauerfroilains mitunter etwas schwer.
PF
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Pööhser Frauenfeind,
19.03.2009, 17:10
- Und täglich grüsst das Klageweib - Rainer, 19.03.2009, 17:24
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vomTurm,
19.03.2009, 21:04
- Und täglich grüsst das Klageweib -
Angela,
19.03.2009, 21:35
- Und täglich grüsst das Klageweib - vomTurm, 19.03.2009, 22:01
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Mustrum,
19.03.2009, 22:03
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karlma,
19.03.2009, 22:40
- Und täglich grüsst das Klageweib - roger, 20.03.2009, 00:19
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karlma,
19.03.2009, 22:40
- Und täglich grüsst das Klageweib - Maesi, 20.03.2009, 21:56
- Und täglich grüsst das Klageweib - Goofos, 19.03.2009, 23:15
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Angela,
19.03.2009, 21:35