BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten
Im Gegenteil, es kommt noch dicker...!
Die einseitige, Mitleid erheischende Berichterstattung in den Medien verschleiert, dass es auch ledigen Mütter erstmalig möglich sein wird, Betreuungsunterhalt über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus einzuklagen. Da gibt es für ledige Väter keine Rechtssicherheit mehr.
Zu beweisen, dass keine Betreuungsmöglichkeit besteht (wenn man sich nicht darum bemüht), dürfte nicht so schwer sein und so wird demnächst eine Prozesslawine die ledigen Väter überrollen.
SG
Michi
Excalibur
GWG - Jäger
gesamter Thread:
- BGH schränkt Unterhalt für Alleinerziehende ein -
Arne H.,
18.03.2009, 17:40
- BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten -
Christian2,
18.03.2009, 18:46
- BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten -
Wolfgang A. Gogolin,
18.03.2009, 19:39
- BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten -
Mustrum,
18.03.2009, 20:34
- BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten -
vomTurm,
18.03.2009, 21:10
- BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten -
Mustrum,
18.03.2009, 22:00
- BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten -
der_quixote,
19.03.2009, 04:08
- ...mit Geiselnahme der Kinder - Michi, 19.03.2009, 19:56
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der_quixote,
19.03.2009, 04:08
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Mustrum,
18.03.2009, 22:00
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vomTurm,
18.03.2009, 21:10
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Mustrum,
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- BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten - Michi, 19.03.2009, 14:48
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Wolfgang A. Gogolin,
18.03.2009, 19:39
- Und der VAMV jammert bereits im WDR.. - Dampflok, 19.03.2009, 11:52
- BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten -
Christian2,
18.03.2009, 18:46