Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten

Mustrum, Wednesday, 18.03.2009, 20:34 (vor 6125 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass Müttern ihren Kindern
etwas antun, um sie dann intensiver betreuen zu müssen.

Warum auch nicht? Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Dem Kind wird geschadet, weil es die Mutter nach (in diesem Fall eben finanzieller) Aufmerksamkeit verlangt.

Dass es Mißbrauch geben wird, ist nicht nur wahrscheinlich, es ist SICHER.

Denn je kranker das Kind, desto eher Unterhalt.


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