Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten

vomTurm, Wednesday, 18.03.2009, 21:10 (vor 6126 Tagen) @ Mustrum
bearbeitet von vomTurm, Wednesday, 18.03.2009, 21:14

Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass Müttern ihren Kindern
etwas antun, um sie dann intensiver betreuen zu müssen.


Warum auch nicht? Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Dem Kind wird
geschadet, weil es die Mutter nach (in diesem Fall eben finanzieller)
Aufmerksamkeit verlangt.

Dass es Mißbrauch geben wird, ist nicht nur wahrscheinlich, es ist
SICHER.

Denn je kranker das Kind, desto eher Unterhalt.

---> und desto mehr Bedauern des Umfelds, die ewige Opferin eben.

Gezwungen, den Mann zu verlassen
Gezwungen, arbeiten zu gehen
und dann noch ein krankes Kind

*sniff

Die armen alleinerziehenden Trümmerkindfrauen.

--
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