Bedeutung von Schulpflicht?
29. August 2008
Glossen und Possen, leicht verdrossen
(JE)
Normalerweise sind Eltern an guter Bildung für ihre Kinder interessiert.
Normalerweise melden bildungsinteressierte Eltern ihre Kinder zu diesem
Zweck an einer Schule an. Wenn bildungsinteressierte Eltern aber aus
irgendwelchen Gründen eine geeignetere Bildungsform außerhalb des
steuerfinanzierten Schulsystems für ihr Kind entdecken, sollte ihnen die
staatliche Gemeinschaft keine Knüppel zwischen die Beine werfen. Soviel
Freiheit muss ein freier Staat mindestens bieten! Stattdessen werden solche
Familien bei uns leider kollektiv diskriminiert und staatlicherseits
unterdrückt. (JE) Während der Spiegel verächtlich
Menschenrechtsverletzungen im "Bible Belt" der USA beklagt (siehe "200.000
US-Schüler werden geschlagen" am 22.08.2008), gerät offensichtlich in
Vergessenheit, dass auch im eigenen Land, quasi sogar auf höherer Ebene,
Menschenrechte verletzt werden. In Amerika sind es die Eltern, die
betreffende Schulen und Konzepte für ihre Kinder auswählen, und zwar
wissentlich und in voller Verantwortung dafür. In Deutschland können Eltern
Gewaltschulen erst gar nicht verhindern. Hier ist es sogar der Staat
selbst, der alle Eltern und Kinder ohne Ausnahme zum Schulbesuch zwingt,
notfalls mit Staatsgewalt und unter Gefängnisstrafe (so geschehen bei Fam.
Dudek in Hessen). Zurück geht dieses Bildungsregime auf die Übernahme der
strafrechtlichen Maßnahmen, die mit dem Reichsschulpflichtgesetz von 1938
eingeführt wurden. Das Regime damals gewann in der Öffentlichkeit an Stärke
und Bestätigung, weil freie Rede und bestimmte Meldungen in der Presse
unterdrückt wurden. Heute ist man so weit, dass man sich in unserem Land
Bildung ohne Schulbesuch und staatliche Hoheit gar nicht mehr vorstellen
kann, obwohl sie in anderen Ländern seit Jahren und Jahrzehnten wieder
bestens funktioniert. (JE) Dank intensiver Bemühungen gibt es in
Deutschland vereinzelt Fälle, wo Homeschooling als illegal geltend geduldet
wird. Das hängt vom Bundesland und auch vom Einzelfall ab. Zitat: "Die
Bedingungen sind, daß wir uns eine Grundschule in unserem Landkreis suchen,
die bereit ist mit uns zu arbeiten. Falls wir keine finden, wird der
Schulamtsleiter unsere örtliche Grundschule anweisen es zu tun. Wir kennen
die Schulleiterin und sie hat sich auch vor einem Jahr schon dazu bereit
erklärt, falls sie den Auftrag erhält. Unsere Kinder müssen dann ca. alle
zwei Monate Klassenarbeiten in den Kernfächern in der Grundschule mit den
anderen Kindern mitschreiben. Eine Anlaufzeit wird uns zugebilligt da wir
die Kinder seither nicht auf Prüfungen vorbereitet haben. Das weicht
natürlich von unseren Vorstellungen recht weit ab, doch sind wir
andererseits froh endlich Klarheit zu haben und es wäre ein riesiger
Fortschritt, wenn so eine Regelung für alle Hoomeschooler möglich wäre."
Die Regel bisher aber waren Androhung von Sorgerechtsentzug, Zwangsgelder
und anderen Zwangsmaßnahmen bis hin zu Gefängnis (siehe Hessen). In
Gesprächen mit Mitbürgern fällt immer wieder auf, wie ungebrochen die
Überzeugung der Deutschen ist, der Staat müsse Bildungshoheit haben, nur
Schulbesuch führe zum Ziel und zum Zwecke guter Bildung müsse staatlich
notfalls mit Gewalt agiert werden. Wie kommt das? Für mich steht
mittlerweile fest, dass diese Einstellung ihre Wurzeln im Obrigkeitsdenken
und den längst nicht aufgearbeiteten Erziehungs- und Bildungsidealen der
Nazizeit hat. Man bedenke, dass nach dem Krieg das Reichsschulpflichtgesetz
Hitlers von 1938 (70 Jahre!) teilweise sogar wortwörtlich in die
Landesschulgesetze der jungen BRD übergegangen sind. Auch im Osten wurden
trotz demokratischen Anstrichs staatlich autoritäre Strukturen und die
gezielte Ablehnung reformpädagogischer Ansätze und privater Bildung
übernommen. Wie vom Dritten Reich gewohnt, werden bis heute Zwangs- und
Strafmaßnahmen bei bürgerlichem Zuwiderhandeln in die Tat umgesetzt. Das
ist nach gründlicher Praxisrecherche heute einzigartig in der Welt, trotz
Schulpflicht. Selbst 30 Jahre nach Verstaatlichung
(Monopolisierung/Uniformierung) der Bildung vermochten selbst die 68er
nicht, diese Strukturen und Denkmuster zu zerschlagen. Im Gegenteil, diese
mußten benutzt werden, um etwas zu erreichen. Kurz: Nicht die Schulpflicht
selbst hat totalitäre Wurzeln, sondern die Gewaltmaßnahmen zur Durchsetzung
des staatlich angeordneten Schulbesuchs. Für bildungsnahe Familien mit
privaten Alternativen zur Schule ist schon gedanklich kein Platz mehr.
Daher ist mir die Verdeutlichung der Isolation Deutschlands mit seinem
Bildungsregime sehr wichtig. Mittlerweile weltweit gibt es spezielle
Möglichkeiten des Freilernens. In meinem Land herrscht nur alternativloser
Schulbesuch, und zwar immer seltener zum Wohle unserer Kinder. Ich meine,
dass es keinem Staat der Welt ansteht, eine bestimmte Art der Bildung oder
auch des Bildungserwerbs vorzugeben. Die Freiheit und das Recht auf Bildung
bedürfen keines staatlichen Zwangs in irgendwelcher Form. Mein Wunsch und
Ziel ist letztlich eine Veränderung/Verbesserung des Bildungssystems, weg
von überkommenen, staatlichen Gewaltstrukturen im Schulwesen hin zu
Vielfalt, Freiheit und Möglichkeiten im Bildungswesen. "I have a dream",
ich weiß. Jedenfalls ist es unser aller Pflicht, dazu beizutragen. Die
Geschichte des deutschen Schulbesuchszwangs mit allen seinen, bereits
weltweit einzigartigen Maßnahmen der Durchsetzung spricht eine deutliche
Sprache. (JE) Auf kritische Anfrage bezüglich der Bedeutung von
Schulpflicht kam aus Regierungskreisen in Baden-Württemberg kürzlich eine
Antwort, die an wohlüberlegtem Missverstehen und Ignoranz kaum zu
überbieten wäre. Wie selbstverständlich wird darin von gottgegeben
Schulpflicht ausgegangen und auf Begriffsklärung wird vollends verzichtet.
Welcher Deutsche käme denn auf die Idee, damit etwa nicht in erster Linie
die Pflicht aller Bürger zu sehen, ihre Kinder in staatlich kontrollierte
Schulen zu schicken. Die allgemeine Schulpflicht habe "aus wohlüberlegten
Gründen" Eingang in die baden-württembergische Landesverfassung gefunden.
Es wäre nun interessant zu erfahren, was denn die "wohlüberlegten Gründe"
für die Schulpflicht sein sollen. Wenn mit keiner Silbe die üblichen Gründe
aus dem vorletzten Jahrhundert erwähnt werden, drängt sich schnell der
Verdacht auf, dass hier nur noch die Selbsterhaltung der politischen Klasse
im Sinn steht und umtreibt. Wenn es neben allen "wohlüberlegten Gründen"
FÜR diese ominöse, besondere Schulpflicht auch noch gute, z.B. pädagogische
Gründe DAGEGEN gäbe, sollte dann nicht eine Änderung des
Rechtsverständnisses des Begriffs "Schulpflicht" erwogen werden? In
Kalifornien beispielsweise konnte bei gleichgebliebenem Gesetz ein völlig
anderer Rechtsbegriff für Schulpflicht entwickelt werden: Von
strafbewehrtem Schulbesuch über Mini-Schulen mit qualifizierten Eltern bis
hin zu Privatbildung für alle Familien auf der einen Seite und einer
Schulangebotspflicht für den Staat. Auch unsere deutschen Politiker sollten
sich endlich mit uns Eltern in ein Boot setzen, um nach Auswegen und
Alternativen zu suchen, was sie für das Wohl der Kinder sicher nicht
ablehnen wollte
http://mehr-ohne-schule.blogspot.com/2008_08_01_archive.html
Inzwischen wird in mehreren Entscheidungen des BGH anerkannt, daß es Pflichten der Eltern gibt, die es legitimieren, daß ein Kind nicht beliebig in die Schule gezwungen werden darf und daß diese Art der Durchsetzung eines staatlichen Zwanges nicht Obliegenheit der Eltern sein muss.
Siehe z.B. das Buch "Tilman geht nicht zur Schule".
Nichts für schwache Nerven, schmale Geldbeutel und Berufstätige.
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- Bedeutung von Schulpflicht? -
Leserin,
17.02.2009, 03:54
- Bedeutung von Schulpflicht? -
Rainer,
17.02.2009, 04:24
- Bedeutung von Schulpflicht? -
Name,
17.02.2009, 15:12
- Bedeutung von Schulpflicht? - Lude, 17.02.2009, 15:33
- Bedeutung von Schulpflicht? - Max, 17.02.2009, 22:31
- Bedeutung von Schulpflicht? -
Name,
17.02.2009, 15:12
- Bedeutung von Schulpflicht? Soziale Gerechtigkeit... -
Leser,
17.02.2009, 16:00
- Bedeutung von Schulpflicht? Soziale Gerechtigkeit... -
Sophie X,
17.02.2009, 17:08
- Bedeutung von Schulpflicht? Soziale Gerechtigkeit... - roser parks, 17.02.2009, 18:35
- Bedeutung von Schulpflicht? Soziale Gerechtigkeit... - Adam, 17.02.2009, 20:27
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Lokator,
17.02.2009, 18:01
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Chato,
17.02.2009, 18:10
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Leser,
17.02.2009, 18:43
- Bedeutung von Schulpflicht? Soziale Gerechtigkeit... -
S.R.,
17.02.2009, 19:28
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Leser,
17.02.2009, 20:17
- Bedeutung von Schulpflicht? Soziale Gerechtigkeit... - S.R., 17.02.2009, 21:32
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Leser,
17.02.2009, 20:17
- Bedeutung von Schulpflicht? Soziale Gerechtigkeit... -
Gasttt,
17.02.2009, 19:29
- Bedeutung von Schulpflicht? Soziale Gerechtigkeit... -
Adam,
17.02.2009, 20:32
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Gasttt,
18.02.2009, 00:58
- Bedeutung von Schulpflicht? Soziale Gerechtigkeit... - Peter, 18.02.2009, 19:18
- Bedeutung von Schulpflicht? Soziale Gerechtigkeit... -
Gasttt,
18.02.2009, 00:58
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Leonidas,
17.02.2009, 21:38
- Bedeutung von Schulpflicht? Soziale Gerechtigkeit... - Nihilator, 18.02.2009, 00:08
- nicht sooooo einfach - Narrowitsch, 18.02.2009, 15:05
- Bedeutung von Schulpflicht? Soziale Gerechtigkeit... -
Adam,
17.02.2009, 20:32
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S.R.,
17.02.2009, 19:28
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Zeitgenosse,
17.02.2009, 23:48
- Bedeutung von Schulpflicht? Soziale Gerechtigkeit... - Chato, 18.02.2009, 00:24
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Leser,
17.02.2009, 18:43
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Chato,
17.02.2009, 18:10
- Bedeutung von Schulpflicht? Soziale Gerechtigkeit... - Leserin, 17.02.2009, 19:53
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Sophie X,
17.02.2009, 17:08
- Schulpflicht von einiger Bedeutung -
Narrowitsch,
18.02.2009, 16:46
- Schulpflicht von einiger Bedeutung -
Rosi,
18.02.2009, 19:30
- Schulpflicht von einiger Bedeutung - Narrowitsch, 18.02.2009, 19:56
- Schulpflicht von einiger Bedeutung -
Rosi,
18.02.2009, 19:30
- Bedeutung von Schulpflicht? - Dummerjan, 19.02.2009, 13:34
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17.02.2009, 04:24