Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bedeutung von Schulpflicht?

Leserin, Tuesday, 17.02.2009, 03:54 (vor 6155 Tagen)

29. August 2008
Glossen und Possen, leicht verdrossen
(JE)
Normalerweise sind Eltern an guter Bildung für ihre Kinder interessiert.
Normalerweise melden bildungsinteressierte Eltern ihre Kinder zu diesem Zweck an einer Schule an. Wenn bildungsinteressierte Eltern aber aus irgendwelchen Gründen eine geeignetere Bildungsform außerhalb des steuerfinanzierten Schulsystems für ihr Kind entdecken, sollte ihnen die staatliche Gemeinschaft keine Knüppel zwischen die Beine werfen. Soviel Freiheit muss ein freier Staat mindestens bieten! Stattdessen werden solche Familien bei uns leider kollektiv diskriminiert und staatlicherseits unterdrückt. (JE) Während der Spiegel verächtlich Menschenrechtsverletzungen im "Bible Belt" der USA beklagt (siehe "200.000 US-Schüler werden geschlagen" am 22.08.2008), gerät offensichtlich in Vergessenheit, dass auch im eigenen Land, quasi sogar auf höherer Ebene, Menschenrechte verletzt werden. In Amerika sind es die Eltern, die betreffende Schulen und Konzepte für ihre Kinder auswählen, und zwar wissentlich und in voller Verantwortung dafür. In Deutschland können Eltern Gewaltschulen erst gar nicht verhindern. Hier ist es sogar der Staat selbst, der alle Eltern und Kinder ohne Ausnahme zum Schulbesuch zwingt, notfalls mit Staatsgewalt und unter Gefängnisstrafe (so geschehen bei Fam. Dudek in Hessen). Zurück geht dieses Bildungsregime auf die Übernahme der strafrechtlichen Maßnahmen, die mit dem Reichsschulpflichtgesetz von 1938 eingeführt wurden. Das Regime damals gewann in der Öffentlichkeit an Stärke und Bestätigung, weil freie Rede und bestimmte Meldungen in der Presse unterdrückt wurden. Heute ist man so weit, dass man sich in unserem Land Bildung ohne Schulbesuch und staatliche Hoheit gar nicht mehr vorstellen kann, obwohl sie in anderen Ländern seit Jahren und Jahrzehnten wieder bestens funktioniert. (JE) Dank intensiver Bemühungen gibt es in Deutschland vereinzelt Fälle, wo Homeschooling als illegal geltend geduldet wird. Das hängt vom Bundesland und auch vom Einzelfall ab. Zitat: "Die Bedingungen sind, daß wir uns eine Grundschule in unserem Landkreis suchen, die bereit ist mit uns zu arbeiten. Falls wir keine finden, wird der Schulamtsleiter unsere örtliche Grundschule anweisen es zu tun. Wir kennen die Schulleiterin und sie hat sich auch vor einem Jahr schon dazu bereit erklärt, falls sie den Auftrag erhält. Unsere Kinder müssen dann ca. alle zwei Monate Klassenarbeiten in den Kernfächern in der Grundschule mit den anderen Kindern mitschreiben. Eine Anlaufzeit wird uns zugebilligt da wir die Kinder seither nicht auf Prüfungen vorbereitet haben. Das weicht natürlich von unseren Vorstellungen recht weit ab, doch sind wir andererseits froh endlich Klarheit zu haben und es wäre ein riesiger Fortschritt, wenn so eine Regelung für alle Hoomeschooler möglich wäre." Die Regel bisher aber waren Androhung von Sorgerechtsentzug, Zwangsgelder und anderen Zwangsmaßnahmen bis hin zu Gefängnis (siehe Hessen). In Gesprächen mit Mitbürgern fällt immer wieder auf, wie ungebrochen die Überzeugung der Deutschen ist, der Staat müsse Bildungshoheit haben, nur Schulbesuch führe zum Ziel und zum Zwecke guter Bildung müsse staatlich notfalls mit Gewalt agiert werden. Wie kommt das? Für mich steht mittlerweile fest, dass diese Einstellung ihre Wurzeln im Obrigkeitsdenken und den längst nicht aufgearbeiteten Erziehungs- und Bildungsidealen der Nazizeit hat. Man bedenke, dass nach dem Krieg das Reichsschulpflichtgesetz Hitlers von 1938 (70 Jahre!) teilweise sogar wortwörtlich in die Landesschulgesetze der jungen BRD übergegangen sind. Auch im Osten wurden trotz demokratischen Anstrichs staatlich autoritäre Strukturen und die gezielte Ablehnung reformpädagogischer Ansätze und privater Bildung übernommen. Wie vom Dritten Reich gewohnt, werden bis heute Zwangs- und Strafmaßnahmen bei bürgerlichem Zuwiderhandeln in die Tat umgesetzt. Das ist nach gründlicher Praxisrecherche heute einzigartig in der Welt, trotz Schulpflicht. Selbst 30 Jahre nach Verstaatlichung (Monopolisierung/Uniformierung) der Bildung vermochten selbst die 68er nicht, diese Strukturen und Denkmuster zu zerschlagen. Im Gegenteil, diese mußten benutzt werden, um etwas zu erreichen. Kurz: Nicht die Schulpflicht selbst hat totalitäre Wurzeln, sondern die Gewaltmaßnahmen zur Durchsetzung des staatlich angeordneten Schulbesuchs. Für bildungsnahe Familien mit privaten Alternativen zur Schule ist schon gedanklich kein Platz mehr.
Daher ist mir die Verdeutlichung der Isolation Deutschlands mit seinem Bildungsregime sehr wichtig. Mittlerweile weltweit gibt es spezielle Möglichkeiten des Freilernens. In meinem Land herrscht nur alternativloser Schulbesuch, und zwar immer seltener zum Wohle unserer Kinder. Ich meine, dass es keinem Staat der Welt ansteht, eine bestimmte Art der Bildung oder auch des Bildungserwerbs vorzugeben. Die Freiheit und das Recht auf Bildung bedürfen keines staatlichen Zwangs in irgendwelcher Form. Mein Wunsch und Ziel ist letztlich eine Veränderung/Verbesserung des Bildungssystems, weg von überkommenen, staatlichen Gewaltstrukturen im Schulwesen hin zu Vielfalt, Freiheit und Möglichkeiten im Bildungswesen. "I have a dream", ich weiß. Jedenfalls ist es unser aller Pflicht, dazu beizutragen. Die Geschichte des deutschen Schulbesuchszwangs mit allen seinen, bereits weltweit einzigartigen Maßnahmen der Durchsetzung spricht eine deutliche Sprache. (JE) Auf kritische Anfrage bezüglich der Bedeutung von Schulpflicht kam aus Regierungskreisen in Baden-Württemberg kürzlich eine Antwort, die an wohlüberlegtem Missverstehen und Ignoranz kaum zu überbieten wäre. Wie selbstverständlich wird darin von gottgegeben Schulpflicht ausgegangen und auf Begriffsklärung wird vollends verzichtet. Welcher Deutsche käme denn auf die Idee, damit etwa nicht in erster Linie die Pflicht aller Bürger zu sehen, ihre Kinder in staatlich kontrollierte Schulen zu schicken. Die allgemeine Schulpflicht habe "aus wohlüberlegten Gründen" Eingang in die baden-württembergische Landesverfassung gefunden. Es wäre nun interessant zu erfahren, was denn die "wohlüberlegten Gründe" für die Schulpflicht sein sollen. Wenn mit keiner Silbe die üblichen Gründe aus dem vorletzten Jahrhundert erwähnt werden, drängt sich schnell der Verdacht auf, dass hier nur noch die Selbsterhaltung der politischen Klasse im Sinn steht und umtreibt. Wenn es neben allen "wohlüberlegten Gründen" FÜR diese ominöse, besondere Schulpflicht auch noch gute, z.B. pädagogische Gründe DAGEGEN gäbe, sollte dann nicht eine Änderung des Rechtsverständnisses des Begriffs "Schulpflicht" erwogen werden? In Kalifornien beispielsweise konnte bei gleichgebliebenem Gesetz ein völlig anderer Rechtsbegriff für Schulpflicht entwickelt werden: Von strafbewehrtem Schulbesuch über Mini-Schulen mit qualifizierten Eltern bis hin zu Privatbildung für alle Familien auf der einen Seite und einer Schulangebotspflicht für den Staat. Auch unsere deutschen Politiker sollten sich endlich mit uns Eltern in ein Boot setzen, um nach Auswegen und Alternativen zu suchen, was sie für das Wohl der Kinder sicher nicht ablehnen wollte
http://mehr-ohne-schule.blogspot.com/2008_08_01_archive.html


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