Kfz-Versicherung Gendergerechtigkeit
Hallo Andi,
Da Du Dich mit der Gestaltung von Kfz-Versicherungstarifen auszukennen
scheinst:
Leider nein, an diesem Zweig habe ich nur recht oberflächlich was mitgekriegt, und als Nichtautobesitzer habe ich auch keine Versicherungskundensicht. Der Schwepunkt meiner Versicherungskenntnisse ist die private Krankenversicherung.
Männer verursachen insgesamt höheren Kfz-Schaden als Frauen, je gefahrenen
Kilometer verursachen sie aber weniger Schaden.
Das interessiert die Versicherung jedenfalls wenig, da die Prämien nicht pro Kilometer sonder pro Jahr gezahlt werden.
Bei Kfz-Versicherungstarifen wird sowohl das Kriterium "Mann oder Frau",
als auch das Kriterium "Jahresfahrleistung" berücksichtigt. Der
durchschnittliche Mann fällt daher in eine höhere
Jahresfahrleistungskategorie als die durchschnittliche Frau und zahlt daher
höhere Tarife. Allerdings müßten Männer in der gleichen
Jahresfahrleistungskategorie ja weniger Beiträge zahlen als Frauen, die
genausoviel Strecke zurücklegen, da Männer ja weniger Schaden je km
verursachen. Das ist aber nicht der Fall, Männer zahlen auch mehr als
Frauen mit der gleichen Jahresfahrleistung.Kannst Du das mit Statistik und Versicherungsmathematik erklären? Oder ist
das nicht doch ein Fall für eine Klage nach dem
Antidiskriminisierungsgesetz?
Das kann ich nicht erklären.
Von einem Versicherungsmathematiker aus diesem Bereich habe ich mal die Aussage gehört, daß es mal für Menschen aus einem bestimmten Bereich Europas entsprechend der beobachteten Schäden teuerere Tarife als für sonstige Europäer gegeben habe, aber das wegen dem Diskriminierungsvorwurf aufgegeben wurde, und als Ersatz dafür andere Kriterien gesucht und gefunden wurden. Ob bei sonst gleichen Kriterien die Frauen in einer Jahresfahrleistungskategorie wirklich günstiger fahren, wäre noch zu ermitteln. In der Krankenversicherung kommt es zwar meistens zu höheren Preisen für Frauen, aber in speziellen Fällen zahlen auch Männer mehr. Das Kriterium Geschlecht wir also keineswegs pauschal angewendet. Meistens entscheiden die Versicherer sowas nach Wirtschaftlichkeit, auch wenn in der Kfz-Versicherung auch viel Verkaufspolitik drin steckt. Nach dem Kriterium Geschlecht darf nach meinem Kenntnisstand nur unterschieden werden, wenn Statistiken veröffentlicht werden, die diese Abhängigkeit belegen. Das müssen die Versicherer jedenfalls erbringen. Das haben sich unserere Verischerungen beim Abwehrkamf gegen Unisextarife im Antidiskriminierungsgesetz abtrotzen lassen. Ob bei einer Klage mehr herauskommt, wage ich zu bezweifeln. Letztlich bleibt noch die marktwirtschaftliche Bestrafung als Möglichkeit, vom diskriminierenden Versicherer zum weniger diskriminierenden und somit billigeren Versicherer zu wechseln. Bei dieser Möglichkeit kann man im Gegensatz zu einer Klage nur gewinnen.
Gruß,
Joseph
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Joe,
03.02.2009, 23:23
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Joseph S,
04.02.2009, 22:10
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Andi,
06.02.2009, 02:11
- Kfz-Versicherung Gendergerechtigkeit - Joseph S, 06.02.2009, 23:46
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Joe,
06.02.2009, 05:44
- Kfz-Versicherung Gendergerechtigkeit - Hemsut, 06.02.2009, 09:40
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06.02.2009, 02:11
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Joseph S,
04.02.2009, 22:10