Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Botschaft?

Borat Sagdijev, Friday, 06.02.2009, 21:19 (vor 6165 Tagen) @ B.H.

... irrelevante "Fakten" ...

In Deutschland fällt es unter den Paragrafen zur Körperverletzung.
Weibliche Genitalverstümmelung wird in Deutschland nicht mit einem
Straftatbestand geahndet. Das ist Fakt. Es gibt hier wenig Projekte; die
Frauenärzte, die sich mit der Thematik auskennen sind in der Minderheit.

Ist ja auch nicht der Brauch unserer Frauen Ihre Töchter Genital zu verstümmeln, sondern traditioneller Brauch vieler afrikanischer Frauen.

Und dieser Brauch dient wohl dem weiblichen Machtgewinn wie der weiblichen "Zivilisation". Die Libido beschnittener Frauen sinkt "wird zivilisiert" so dass diese weniger "Fotzengesteuert" werden.


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