DDR-Grenzgesetz
§ 27:
"(4) Die Schußwaffe ist nicht anzuwenden, wenn
a) das Leben oder die Gesundheit Unbeteiligter gefährdet werden können,
b) die Personen dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter sind oder
c) das Hoheitsgebiet eines benachbarten Staates beschossen würde.Gegen Jugendliche und weibliche Personen sind nach Möglichkeit
Schußwaffen nicht anzuwenden."
Kugel ins Herz
Er wollte endlich in den Westen, hielt seinen Plan für sicher. Ein fataler Irrtum: Vor 20 Jahren kam Chris Gueffroy im Kugelhagel an der Berliner Mauer ums Leben. Er war das letzte Opfer des DDR-Schießbefehls, doch auch nach ihm starben noch Menschen auf der Flucht - sogar kurz vor der Wende. Von Hans Michael Kloth
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Mustrum,
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roser parks,
05.02.2009, 21:15
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