DDR-Grenzgesetz
§ 27:
"(4) Die Schußwaffe ist nicht anzuwenden, wenn
a) das Leben oder die Gesundheit Unbeteiligter gefährdet werden können,
b) die Personen dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter sind oder
c) das Hoheitsgebiet eines benachbarten Staates beschossen würde.Gegen Jugendliche und weibliche Personen sind nach Möglichkeit
Schußwaffen nicht anzuwenden."
Ja, die Frauen waren schon immer benachteiligt und unterdrückt, dass solche Gesetze nicht auch für sie gleichberechtigt galten, da wurden die Männer wieder mal bevorzugt.
gesamter Thread:
- DDR-Grenzgesetz -
Mustrum,
05.02.2009, 18:04
- DDR-Grenzgesetz - Christian2, 05.02.2009, 20:22
- DDR-Grenzgesetz -
roser parks,
05.02.2009, 21:15
- DDR-Grenzgesetz - exVater, 07.02.2009, 13:53