Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schon beim Hausbau an die Scheidung denken

Waldkater, Sunday, 25.01.2009, 09:40 (vor 6177 Tagen) @ Adam

Ja. Worauf sie keinen Anspruch hat, das kann sie nicht kassieren. Sie kann
Dich aus dem Haus werfen lassen: Gewaltvorwurf etc. Aber sie kann nicht
bleiben. Selbst das Gewaltschutzgesetz sieht keine Enteignung vor.

Keine Enteignung. Aber ich bin mir sicher, dass dir gegebenenfalls ein Gericht einen Mietvertrag für die künftige Ex aufdrängt, weil z.B. die Kinder nicht "aus ihrer vertrauten Umgebung herausgerissen werden dürfen" und somit dein Haus die einzige zumutbare Wohnmöglichkeit ist.

Lediglich wenn die Immobilie während der Ehe an Wert gewonnen hat, muß der
Wertzuwachs - und nur dieser - als ehelicher Zugewinn aufgeteilt werden.

Zu dem Wertzuwachs zählt allerdings eine während der Ehe abgetragene Hypothek dazu. "Alleine finanzieren" reicht also nur, wenn das bedeutet das die Immobilie schuldenfrei war. Und selbst dann zahlst Du den Wertzuwachs durch ganz allgemein gestiegene Immobilienpreise.

Allerdings würde ich nur Mutti ausziehen lassen. Die Kinder bleiben. Wo
kämen wir den da hin?

Könntest Du für diese Lösung ein reales Beispiel angeben, ist so etwas im Land der gerichtlich erschaffenen Übermuttis schon mal passiert oder ist das mehr aus der Rubrik "I have a Dream"?


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