Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frau Zypries lügt

karlma, Friday, 28.11.2008, 13:12 (vor 6234 Tagen) @ Rainer

Hallo

Antwort von Brigitte Zypries
...
die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Grundgesetz eine Verfassung

im

materiellen Sinn, denn das Grundgesetz enthält alles, was eine

Verfassung

typischerweise enthält, nämlich die Grundentscheidungen über die
Ausgestaltung der Republik (Demokratie, Rechtsstaat usw.) und die
Staatsorganisation. Daneben besitzen die Bundesländer noch eigene
Verfassungen.

[/i]
Nach der Haager Landkriegsordnung ist ein Grundgesetz ein Diktat für ein
besetztes Land. Das Grundgesetz der BRD wurde nach Prüfung und Abänderung
durch die Siegermächte vom Bundestag beschlossen. Von einer freien
Entscheidung für eine Verfassung durch das Volk kann keine Rede sein.

Noch nichtmal das Grundgesetz nimmt für sich in Anspruch eine Verfassung
zu sein wie im Artikel 146 geschrieben steht.

Art. 146 Grundgesetz
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit
an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem
deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Antwort von Brigitte Zypries
...
Der EU-Reformvertrag ist keine neue Verfassung für Deutschland und
hat daher nichts mit Art. 146 Grundgesetz zu tun.


Auch das ist gelogen. Der EU-Vertrag enthält Teile die grundgesetzwidrig
sind (Wiedereinführung der Todesstrafe durch die Hintertür z.B.).

Rainer

PS: Das Flickwerk "Grundgesetz" wurde bis heute über 2000mal geändert.

Natürlich lügt sie.
Die ganze EU-Geschichte ist für Deutschland eine Revolution von oben. Ohne uns zu fragen werden unsere Grundrechte nach und nach abgeschafft und unser marktwirtschaftlich und sozial orientiertes System ersetzt durch ein fast rein kapitalistisches System. Dafür zahlen wir dann auch noch die meisten Kosten.


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