Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frau Zypries lügt

Rainer ⌂, Friday, 28.11.2008, 12:20 (vor 6234 Tagen) @ Christine

Hallo

[quote]Antwort von Brigitte Zypries
...
die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Grundgesetz eine Verfassung im
materiellen Sinn, denn das Grundgesetz enthält alles, was eine Verfassung
typischerweise enthält, nämlich die Grundentscheidungen über die
Ausgestaltung der Republik (Demokratie, Rechtsstaat usw.) und die
Staatsorganisation. Daneben besitzen die Bundesländer noch eigene
Verfassungen.[/quote]

Nach der Haager Landkriegsordnung ist ein Grundgesetz ein Diktat für ein besetztes Land. Das Grundgesetz der BRD wurde nach Prüfung und Abänderung durch die Siegermächte vom Bundestag beschlossen. Von einer freien Entscheidung für eine Verfassung durch das Volk kann keine Rede sein.

Noch nichtmal das Grundgesetz nimmt für sich in Anspruch eine Verfassung zu sein wie im Artikel 146 geschrieben steht.

Art. 146 Grundgesetz
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Antwort von Brigitte Zypries
...
Der EU-Reformvertrag ist keine neue Verfassung für Deutschland und
hat daher nichts mit Art. 146 Grundgesetz zu tun.

Auch das ist gelogen. Der EU-Vertrag enthält Teile die grundgesetzwidrig sind (Wiedereinführung der Todesstrafe durch die Hintertür z.B.).

Rainer

PS: Das Flickwerk "Grundgesetz" wurde bis heute über 2000mal geändert.

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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