Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Widersprüche ?

Student(t), Wednesday, 12.11.2008, 16:07 (vor 6250 Tagen) @ Ralf

So wie ich den Zeitunghsartikel verstanden habe, war der Grund für den
Freispruch die Tatsache, dass die Frau sich bei ihrer Aussage in massive
Widersprüche verwickelt hat.

Welche Widersprüche das waren und welche anderen Erklärungsmöglichkeiten
für ihre Verletzungen es gab, konnte man dem Artikel nicht entnehmen.
Offenbar reichten sie aber aus, um die Frau als unglaubwürdig erscheinen zu
lassen, und dann sollte ein Freispruch eigentlich zwingend sein, auch wenn
das in der Rechtswirklichkeit sicher nicht immer der Fall ist.

Gruß Ralf

Das mit den Widersprüchen ist so eine Sache.

In meinem Fall begründete die Richterin Wester meine Verurteilung damit, daß ich mir widersprochen hätte, die Frau jedoch nicht. Formal stimmt das vielleicht. Der Bericht, welche die Polizisten vor Ort aufgrund meiner Angaben gemacht haben (ich stand unter Schock und konnte auch wegen der Schwellung meines Gesichts kaum sprechen), enthalten nämlich auch Angaben, die ich in meinem Protokoll auf der Dienststelle nicht wiederholt habe. Und das gilt dann wohl als Widerspruch.

Dagegen wurde die Schlägerin durch ihre Anwältin klugerweise von der Möglichkeit ferngehalten, sich zu widersprechen. Daß sie notorisch lügt, ist nämlich den Akten des Sorgerechtsverfahren zu entnehmen. Ihre Angaben sind von der Anwältin verfaßt worden, und zwar einige Tage später. Der Polizei, die vor Ort eintraf, hatte sich die Schlägerin rechtzeitig entzogen.

Offensichtlich ist die Falschanschuldigung seitens der gegenerischen Anwältin auch nur in Hinblick auf den Sorgerechtsprozeß gemacht worden. Allerdings ist ihr das mehrfach beantragte alleinige Sorgerecht definitv nicht zugesprochen worden.

In dem Fall, von dem die Zeitung jetzt berichtet, müßte, wenn man gleich Maßstäbe anlet, die Anschuldigerin verurteilt werden.

Gruß
Student


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