Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sensationell: "Im Zweifel für den Angeklagten." (AG Bonn)

Ralf, NRW, Wednesday, 12.11.2008, 15:45 (vor 6250 Tagen) @ Gast1

Wenn ein Mann seine Freundin wgn. Körperverletzung anzeigt und sogar
Verletzungen vorweisen könnte, hätte ich ein ziemliches Problem
damit, wenn er mit seinen Anschuldigungen nicht durchkäme.

So wie ich den Zeitunghsartikel verstanden habe, war der Grund für den Freispruch die Tatsache, dass die Frau sich bei ihrer Aussage in massive Widersprüche verwickelt hat.

Welche Widersprüche das waren und welche anderen Erklärungsmöglichkeiten für ihre Verletzungen es gab, konnte man dem Artikel nicht entnehmen. Offenbar reichten sie aber aus, um die Frau als unglaubwürdig erscheinen zu lassen, und dann sollte ein Freispruch eigentlich zwingend sein, auch wenn das in der Rechtswirklichkeit sicher nicht immer der Fall ist.

Gruß Ralf

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*** Ich bin doch nicht genderblödgestreamt! ***


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