Nachtrag
Das sei, entschied der Europäische Gerichtshof im
Januar 2000 auf die Klage der jungen Elektrikerin Tanja Kreil, ein
Verstoß
gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Grundgesetzartikel 12a: musste
geändert
werden. Aus dem Satz, Frauen „dürfen auf keinen Fall Dienst an der
Waffe
leisten“, wurde nun: Frauen „dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der
Waffe gezwungen werden“.
Heißt das dann nicht auch, daß diese Frauen im Ernstfall nicht kämpfen zu
brauchen? Wie wird der Artikel des GG denn im konkreten Falle ausgelegt?
Welche Vorschriften greifen dann? Für mich liest sich das wie ein klarer
Befehl, Frauen im Krieg nicht kämpfen müssen zu lassen. Und zwar auch keine
Freiwilligen.
Der Europäische Gerichtshof hat nur einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz festgestelltt. Für die Grundgesetz- und Wortlautänderung des Artikel 12a GG sind einzig und allein nur die männerfeindliche SPD und CDU/CSU verantwortlich. Der Europäische Gerichtshof hat kein Urteil gefällt, dass nur Männer für Kriege und Gewalt missbraucht und ausgebeutet werden dürfen. Für den Fortbestand der Zwangsdienste (Wehrpflicht / Zivildienst) in Deutschland, tragen einge Frauen die Hauptverantwortung.
gesamter Thread:
- Umsorgt, belächelt, gehasst – Frauen an der Front -
Christian2,
10.06.2008, 01:51
- Frage dazu: -
Johannes,
10.06.2008, 02:16
- Frage dazu: - Christian2, 10.06.2008, 02:32
- Nachtrag - Christian2, 10.06.2008, 10:22
- Hoffentlich wird sie abgeschossen -
Lude,
10.06.2008, 03:44
- Die Rakete koennen sie sich sparen -
Expatriate,
10.06.2008, 05:48
- Die Rakete koennen sie sich sparen -
Garfield,
10.06.2008, 17:48
- Die Rakete koennen sie sich sparen - lötkolben, 10.06.2008, 18:20
- Die Rakete koennen sie sich sparen -
Garfield,
10.06.2008, 17:48
- Die Rakete koennen sie sich sparen -
Expatriate,
10.06.2008, 05:48
- Frage dazu: -
Johannes,
10.06.2008, 02:16